Wahlen
Wahlen - die einfachste Form der politischen Bildung
Wahlen sind eine einfache, grundlegende Möglichkeit politischer Beteiligung, Mitbestimmung und Kontrolle in der Demokratie. Die Wahl der Abgeordneten zum Europäischen Parlament, zum Bundes- und Landtag, die Wahl der Mitglieder der Bürgerschaft und ebenso die Wahl zum/zur Oberbürgermeister*in sind geprägt von folgenden Grundsätzen: allgemein, unmittelbar, frei, gleich, geheim.
Hinweise zur Briefwahl für die Landratswahl am 11.05.2025 und mögliche Stichwahl am 25.05.2025
Wenn Sie durch Briefwahl oder in einem anderen Wahlraum wählen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein. Wenn Sie zur Antragstellung persönlich zur Gemeindebehörde gehen, können Sie im Verwaltungsgebäude am Tierpark (ehemaliges Amtsgericht), Lange Straße 2 a (Raum TE 36) 17489 Greifswald, (barrierefreier Eingang) etwa ab dem 22.04.2025 an der Briefwahl zu folgenden Öffnungszeiten teilnehmen:
Montag – Donnerstag |
09:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr |
Freitag |
09:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr |
Freitag, 09.05.2025 |
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erhält niemand diese Mehrheit, so findet zwischen den Personen mit den höchsten Stimmzahlen eine Stichwahl am 25.05.2025 statt.
Personen, die zur Landratswahl im Landkreis Vorpommern-Greifswald am 11.05.2025 einen Wahlschein für die Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten diese Unterlagen automatisch auch für eine mögliche Stichwahl (nach Vorlage der neuen Stimmzettel) zugeschickt.
Wer zusätzlich für die Stichwahl zur Landratswahl eine Briefwahl vor Ort im Verwaltungsgebäude am Tierpark (Raum TE 36) durchführen möchte, für diese wahlberechtigten Personen öffnet das Briefwahlbüro nach Vorlage der neuen Stimmzettel wie folgt:
Montag (19.05.2025) – Donnerstag |
09:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr |
Freitag |
09:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr |
Freitag, 23.05.2025 |
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Die Wahlberechtigten erhalten für die Stichwahl keine gesonderte Wahlbenachrichtigung.
Übersicht der Straßenzuordnung zu den einzelnen Wahlbezirken