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Schulanmeldung 1. Klasse

Grundschule Greif
Grundschule Greif

Liebe Eltern,
liebe Sorgeberechtigte,

nach § 43, Abs. 1 Schulgesetz M-V beginnt für Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 30. Juni 2025 sechs Jahre alt werden, mit dem Schuljahr 2025/26 die Schulpflicht. Für diese Kinder besteht seitens der Eltern Anmeldepflicht an einer Grundschule in Greifswald. Die Anmeldung ist durch alle Sorgeberechtigten einvernehmlich vorzunehmen.

Die Schulverwaltung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat Anfang September 2024 an alle Eltern, deren Kinder zum Schuljahr 2025/26 schulpflichtig werden, einen Informationsbrief zum Anmeldeverfahren verschickt. Dabei haben Sie die Möglichkeit, während eines festgelegten Zeitraumes, Ihr Kind über die Online-Schulanmeldung der Universitäts- und Hansestadt anzumelden oder es an einem festgelegten Tag direkt in der Erstwunsch-Schule anzumelden.

Für die Online-Schulanmeldung unter dem Link https://umfragen.greifswald.de/Schulanmeldung/ ist eine zugewiesene Seriennummer der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und der Zugangslink notwendig. Die Seriennummer und der Zugangslink wurden mit dem Informationsbrief versendet.

Bitte beachten Sie: Die Online-Schulanmeldung ist vom 1. Oktober bis zum 31. Oktober 2024 möglich. Für den Zugang wird die Seriennummer aus dem Elternbrief benötigt.

Darüber hinaus besteht für Eltern weiterhin die Möglichkeit, persönlich am Anmeldetag in die jeweilige Schule zu gehen. Dieser ist an allen kommunalen Grundschulen am 16. Oktober von 14:00 bis 18:00 Uhr. Für die Schulanmeldung direkt vor Ort können Sie dieses Anmeldeformular digital oder per Hand ausfüllen, ausdrucken und mit zur Schule nehmen:

Das Anmeldeformular finden Sie HIER

Egal, welche Alternative Sie zur Anmeldung nutzen, die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen oder die gewählte Form sind nicht ausschlaggebend für den Erhalt eines Schulplatzes. Gemäß § 51 SchulG i.V.m. § 5 der Schulpflichtverordnung M-V entscheidet die Schulleitung im Rahmen der Aufnahmekapazität über die Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität, erfolgt die Zuordnung der Schulplätze nach dem Entfernungsprinzip unter angemessener Berücksichtigung von Härtefällen. Eine Zusage für eine bestimmte Schule kann erst nach Sichtung aller Anmeldungen und weiterer Prüfungen, Einschulungstests etc. bis ca. April/Mai 2025 erfolgen. Dafür bitten wir um Verständnis. 

Die Anmeldung Ihres Kindes an einer Grundschule  in Trägerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald mit 1. und 2. Wunsch ist Pflicht. Laut § 43 Schulgesetz M-V und  Punkte 9.3 und 9.3.4 der Verwaltungsvorschrift „Arbeit in der Grundschule” sind Eltern verpflichtet ihr Kind bei einer Grundschule in Trägerschaft der Universität- und Hansestadt Greifswald anzumelden.

Die Anmeldung an den Schulen, deren Schulträgerschaft nicht bei der Universitäts- und Hansestadt Greifswald liegt, ist separat und zusätzlich bei diesen Schulen vorzunehmen.

Die freien Schulen müssen der Universitäts- und Hansestadt spätestens bis zum 31.01.2025 die Kinder melden, welche sie verbindlich aufnehmen werden.

Wenn Sie einen Um- oder Wegzug bis zum Schuljahresbeginn 2025/26 verbindlich planen und deshalb das Kind nicht anmelden, melden Sie dies bitte per E-Mail an u.limberg@greifswald.de.

Die Anmeldung ist bis zum 31.10.2024 unbedingt erforderlich, um sicherzustellen, dass die Schulpflicht erfüllt wird.


Die Art des Anmeldeverfahrens oder die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung hat keinen Einfluss auf den Erhalt eines Schulplatzes an der Erstwunsch-Schule.