Kommunale Wärmeplanung
Kommunale Wärmeplanung: Eine neue Pflichtaufgabe für eine nachhaltige Zukunft unserer Stadt
Die kommunale Wärmeplanung wird künftig eine Pflichtaufgabe für alle Gemeinden und Ämter in Mecklenburg-Vorpommern sein. Diese Verpflichtung entsteht im Rahmen der nationalen Klimaschutzstrategie und wird durch eine bald erwartete Rechtsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern rechtlich verankert. Auf Grundlage des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und des Klimaschutzgesetzes (KSG) des Bundes wird die kommunale Wärmeplanung dazu dienen, den Energieverbrauch im Gebäudesektor zu senken und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern.
Greifswald ist auf Kurs: Innovativer Vorreiter für die Fernwärme
Für unsere Stadt, der Klimaschutz besonders am Herzen liegt, ist die Wärmeplanung ein wesentlicher Baustein unserer Klimastrategie zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2035. Bereits seit 2015 haben wir mit dem Klimaschutzteilkonzept „Anpassung des Greifswalder Fernwärmesystems an die Erfordernisse des kommunalen Klimaschutzes vor dem Hintergrund der bundesweiten Energiewende“ eine Grundlage geschaffen, um den CO2-Ausstoß im Wärmesektor bis 2050 um 80% zu reduzieren. Etwa 70% der Wohnungen in unserer Stadt werden bereits jetzt mit Fernwärme versorgt, und die Stadtwerke Greifswald GmbH haben mit der Umsetzung innovativer Projekte wie der Errichtung einer hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlage und einer großflächigen Solarthermieanlage wichtige Schritte in Richtung Dekarbonisierung unternommen.
Herausforderung angenommen: Neue Lösungen für nicht angeschlossene Stadtteile
Ein wesentlicher Aspekt der kommunalen Wärmeplanung wird es sein, treibhausgasneutrale Lösungen für jene Stadtgebiete zu entwickeln, die derzeit nicht über die Fernwärme der Stadtwerke Greifswald versorgt werden. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um die Energieversorgung unserer gesamten Stadt nachhaltiger zu gestalten. In Verbindung mit dem Bürgerschaftsbeschluss zur „Klimaneutralität 2035“ wird die kommunale Wärmeplanung dazu beitragen, unsere ambitionierten Klimaziele zu erreichen und eine zukunftsfähige Wärmeversorgung für alle Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen.
Mitmachen erwünscht: Ihre Chance, mitzugestalten
Es ist wichtig zu betonen, dass die kommunale Wärmeplanung keinen Rechtsanspruch für die Bürgerinnen und Bürger darstellt. Die Planung dient als Orientierung und bietet Empfehlungen, wie die Wärmeversorgung nachhaltiger gestaltet werden kann. Sie soll als Grundlage für zukünftige Entscheidungen auf kommunaler Ebene dienen. Ihr Ziel ist es, gemeinsam mit den Bürgern und weiteren Akteuren der Stadt sinnvolle und praktikable Lösungen zu finden, die zur Erreichung der Klimaschutzziele beitragen. Wir laden Sie ein, sich aktiv einzubringen und gemeinsam mit uns an einer klimafreundlichen Zukunft zu arbeiten!
Unsere nächsten Schritte:
Aktuell läuft das Verfahren zur Vergabe der Planungsleistung für die Kommunale Wärmeplanung. Die Stadt sichert sich so die erforderliche qualifizierte Unterstützung zur Erstellung des Wärmeplans.
Auf dieser Seite informieren wir Sie fortlaufend. Schauen Sie wieder rein!
Sollten Sie bereits heute ein konkretes Anschlussbegehren für eine Wärmeversorgung per Fernwärme haben, wenden Sie sich an die Stadtwerke Greifswald GmbH: hausanschlusswesen@sw-greifswald.de
Dort kann eine grundstücksscharfe Prüfung für Ihre Hausadresse vorgenommen werden.