Kommunale Wärmeplanung
Kommunale Wärmeplanung: Eine neue Pflichtaufgabe für eine nachhaltige Zukunft unserer Stadt
Die kommunale Wärmeplanung wird künftig eine Pflichtaufgabe für alle Gemeinden und Ämter in Mecklenburg-Vorpommern sein. Diese Verpflichtung entsteht im Rahmen der nationalen Klimaschutzstrategie und wird durch eine bald erwartete Rechtsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern rechtlich verankert. Auf Grundlage des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und des Klimaschutzgesetzes (KSG) des Bundes wird die kommunale Wärmeplanung dazu dienen, den Energieverbrauch im Gebäudesektor zu senken und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern.
Greifswald ist auf Kurs: Innovativer Vorreiter für die Fernwärme
Für unsere Stadt, der Klimaschutz besonders am Herzen liegt, ist die Wärmeplanung ein wesentlicher Baustein unserer Klimastrategie zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2035. Bereits seit 2015 haben wir mit dem Klimaschutzteilkonzept „Anpassung des Greifswalder Fernwärmesystems an die Erfordernisse des kommunalen Klimaschutzes vor dem Hintergrund der bundesweiten Energiewende“ eine Grundlage geschaffen, um den CO2-Ausstoß im Wärmesektor bis 2050 um 80% zu reduzieren. Etwa 70% der Wohnungen in unserer Stadt werden bereits jetzt mit Fernwärme versorgt, und die Stadtwerke Greifswald GmbH haben mit der Umsetzung innovativer Projekte wie der Errichtung einer hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlage und einer großflächigen Solarthermieanlage wichtige Schritte in Richtung Dekarbonisierung unternommen.
Herausforderung angenommen: Neue Lösungen für nicht angeschlossene Stadtteile
Ein wesentlicher Aspekt der kommunalen Wärmeplanung wird es sein, treibhausgasneutrale Lösungen für jene Stadtgebiete zu entwickeln, die derzeit nicht über die Fernwärme der Stadtwerke Greifswald versorgt werden. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um die Energieversorgung unserer gesamten Stadt nachhaltiger zu gestalten. In Verbindung mit dem Bürgerschaftsbeschluss zur „Klimaneutralität 2035“ wird die kommunale Wärmeplanung dazu beitragen, unsere ambitionierten Klimaziele zu erreichen und eine zukunftsfähige Wärmeversorgung für alle Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen.
Mitmachen erwünscht: Ihre Chance, mitzugestalten
Es ist wichtig zu betonen, dass die kommunale Wärmeplanung keinen Rechtsanspruch für die Bürgerinnen und Bürger darstellt. Die Planung dient als Orientierung und bietet Empfehlungen, wie die Wärmeversorgung nachhaltiger gestaltet werden kann. Sie soll als Grundlage für zukünftige Entscheidungen auf kommunaler Ebene dienen. Ihr Ziel ist es, gemeinsam mit den Bürgern und weiteren Akteuren der Stadt sinnvolle und praktikable Lösungen zu finden, die zur Erreichung der Klimaschutzziele beitragen. Wir laden Sie ein, sich aktiv einzubringen und gemeinsam mit uns an einer klimafreundlichen Zukunft zu arbeiten!
Pressemitteilungen
Unsere nächsten Schritte:
Theta Concepts und die Stadt arbeiten derzeit an der Beschaffung der notwendigen Daten und einer Aufstellung aller relevanten Akteure.
Auf dieser Seite informieren wir Sie fortlaufend. Schauen Sie wieder rein!
Sollten Sie bereits heute ein konkretes Anschlussbegehren für eine Wärmeversorgung per Fernwärme haben, wenden Sie sich an die Stadtwerke Greifswald GmbH: hausanschlusswesen@sw-greifswald.de
Dort kann eine grundstücksscharfe Prüfung für Ihre Hausadresse vorgenommen werden.
FAQ Kommunale Wärmeplanung
Allgemeine Fragen zur Kommunalen Wärmeplanung
Die Kommunale Wärmeplanung ist ein strategischer Planungsprozess, mit dem Städte und Gemeinden eine langfristig nachhaltige, klimafreundliche Wärmeversorgung entwickeln. Ziel ist es, den Energieverbrauch zu senken, erneuerbare Energien zu nutzen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern.
Mit der Wärmeplanung werden auf kommunaler Ebene fundierte Entscheidungen für den Umbau der Wärmeversorgung getroffen. Das hilft, Investitionssicherheit für Gebäudeeigentümer, Energieversorger und Unternehmen zu schaffen und eine effiziente Nutzung erneuerbarer Wärmequellen zu ermöglichen.
Greifswald hat sich das Ziel gesetzt, bis spätestens 2035 klimaneutral zu werden. Die Wärmeplanung ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Strategie und dient dazu, den aktuellen Wärmeverbrauch zu analysieren, Energieeinsparpotenziale zu identifizieren und langfristige Versorgungsoptionen zu entwickeln.
Besonderes Augenmerk liegt auf einer nachhaltigen Wärmeversorgung für alle Stadtteile, einschließlich jener, die nicht an das Fernwärmenetz angeschlossen sind.
Ja. Laut Wärmeplanungsgesetz (WPG) müssen alle Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern bis 2026, alle kleineren Kommunen bis 2028 einen Wärmeplan erstellen.
Die Bürgerschaft hat beschlossen, den Wärmeplan bis zum 31. Dezember 2026 fertigzustellen – zwei Jahre früher als gesetzlich vorgeschrieben.
Die Stadt Greifswald ist planungsverantwortliche Stelle und koordiniert die Erstellung des Wärmeplans in Zusammenarbeit mit einem externen Planungsbüro, der Theta Concepts GmbH aus Rostock. Dieses Büro ist auf Wärme- und Energiesysteme spezialisiert und unterstützt Städte bei der Entwicklung strategischer Versorgungspläne.
Theta Concepts übernimmt die Datenbeschaffung, -analyse und Szenarienentwicklung für die Wärmeplanung. Das Unternehmen wurde 2022 gegründet und hat bereits Kommunale Wärmepläne für Städte wie Rostock, Leipzig und Neubrandenburg erstellt.
Ablauf und Inhalte der Wärmeplanung
Der Wärmeplan wird in vier Phasen erstellt, die sich am Wärmeplanungsgesetz (WPG) orientieren:
Bestandsanalyse
Die Bestandsanalyse betrachtet den aktuellen Wärmeverbrauch und die bestehende Infrastruktur. Sie umfasst:
- Erfassung des aktuellen Wärmebedarfs und der vorhandenen Wärmeversorgungsstrukturen (z. B. Fernwärme, dezentrale Heizungen)
- Erhebung des Energieverbrauchs und der Wärmeerzeuger in Wohn- und Nichtwohngebäuden
- Analyse der Treibhausgasemissionen, differenziert nach Energieträgern und Sektoren
Potenzialanalyse
Diese Phase untersucht, welche Möglichkeiten zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung bestehen. Laut WPG müssen hier die Energieeinsparpotenziale und Potenziale erneuerbarer Energien für die Jahre 2030, 2035, 2040 und 2045 abgeschätzt werden.
- Identifikation von Energieeinsparpotenzialen in Gebäuden und Industrie mit Prognosen für die genannten Jahre
- Analyse von erneuerbaren Energiequellen (z. B. Solarthermie, Geothermie, Biomasse) und unvermeidbarer Abwärme
- Bewertung, welche Technologien langfristig wirtschaftlich tragfähig sind
Zielszenario
Hier wird ein Zielbild für die Wärmeversorgung erstellt, das eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis 2045 vorsieht. Gemäß WPG müssen die Entwicklungspfade für 2030, 2035, 2040 und 2045 dargestellt werden.
- Definition eines Zielbildes für 2045, mit Zwischenzielen für 2030, 2035 und 2040.
- Bestimmung voraussichtlicher Wärmeversorgungsgebiete (Fernwärme, Wasserstoffnetz, dezentrale Lösungen)
- Abschätzung der notwendigen CO₂-Reduktionsmaßnahmen für jeden der genannten
Umsetzungsstrategie
Hier werden konkrete Umsetzungsschritte definiert.
- Erstellung eines Fahrplans mit Zeitplan zur Zielerreichung.
- Identifikation von Investitions- und möglichen Fördermöglichkeiten.
- Entwicklung von kommunalen Maßnahmen, um die Umsetzung der Wärmewende aktiv zu begleiten.
Dazu werden Daten aus verschiedenen Quellen analysiert, darunter:
- Energieversorger (in Greifswald die Stadtwerke Greifswald GmbH)
- Wohnungswirtschaft
- Industrie und Gewerbe
- Öffentliche Gebäude und Institutionen
Erhoben werden unter anderem:
- Bestehende Wärmeerzeuger und –netze
- Energieverbrauchsdaten verschiedener Sektoren
- Potenziale für erneuerbare Energien und Abwärmenutzung
- Geoinformationen zu Versorgungsstrukturen
Mögliche Lösungen können umfassen:
- Fernwärmeausbau und –optimierung
- Wärmepumpen und Geothermie
- Solarthermie und Photovoltaik
- Abwärmenutzung aus Industrie und Gewerbe
- Biogas und Wasserstoff
Ja. Die Wärmeplanung entwickelt individuelle Lösungen für Stadtteile, die nicht an das Fernwärmenetz angeschlossen sind. Ziel ist es dann, dezentrale erneuerbare Energielösungen zu prüfen und Alternativen zu fossilen Heizsystemen aufzuzeigen.
Der Wärmeplan ist eine strategische Grundlage. Die eigentliche Umsetzung der Maßnahmen erfolgt schrittweise durch die Stadtwerke Greifswald GmbH, Unternehmen und private Eigentümer. Förderprogramme und gesetzliche Vorgaben werden dabei eine Rolle spielen.
Beteiligung und Mitwirkung
Die Stadt Greifswald wird in Abstimmung mit dem Planungsbüro entsprechende Beteiligungsformate anbieten. Weitere Informationen dazu werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Neben der Stadtverwaltung und dem Planungsbüro werden eingebunden:
- Stadtwerke Greifswald GmbH und Energieversorger
- Wohnungsunternehmen wie die WVG mbH und der WGG eG
- Gewerbe, Handel, Industrie
- Forschungseinrichtungen und Hochschulen
- Schornsteinfeger
Unternehmen und Institutionen werden im Rahmen der Datenbeschaffung und Analyse in den Planungsprozess einbezogen. Sie werden gebeten, Informationen zu ihrem Energieverbrauch und möglichen Einsparpotenzialen bereitzustellen, um eine fundierte Grundlage für die Wärmeplanung zu schaffen.
Die Zusammenarbeit erfolgt in direkter Abstimmung mit dem Planungsbüro Theta Concepts, das auf relevante Akteure zugeht und die erhobenen Daten in die Wärmeplanung integriert.
Wohnungsunternehmen und Vermieter sind zentrale Akteure, da sie maßgeblich über die Heizsysteme in ihren Gebäuden entscheiden. Der Wärmeplan bietet ihnen eine Orientierung für zukünftige Investitionen.
Ohne eine solide Datengrundlage ist eine zielgerichtete Wärmeplanung nicht möglich. Die erhobenen Daten fließen ausschließlich in die Planung und Szenarienentwicklung ein.
Der Schutz von Daten hat höchste Priorität. Sämtliche erhobenen Daten werden ausschließlich für die Kommunale Wärmeplanung verwendet und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Die Stadt Greifswald stellt sicher, dass alle personenbezogenen und sensiblen Daten vertraulich behandelt werden. Genauere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den eigens erstellten Datenschutzhinweisen.
Umsetzung und Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger
Der Wärmeplan gibt eine Orientierung für zukünftige Entwicklungen, stellt aber keine Verpflichtung dar. Er zeigt auf, welche Versorgungsoptionen langfristig verfügbar sein können.
Nein. Die Wärmeplanung enthält keine verpflichtenden Vorgaben. Gesetzliche Anforderungen zur Heizungsmodernisierung ergeben sich aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Der Wärmeplan gibt eine strategische Orientierung für die zukünftige Wärmeversorgung, wirkt sich aber nicht unmittelbar auf aktuelle Heizkosten aus.
Nach der Fertigstellung des Wärmeplans werden Maßnahmen schrittweise umgesetzt. Die Stadt wird regelmäßig über den Fortschritt informieren.