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Zuwendungen für Schäden, die durch besonders geschützte Großvogelarten verursacht worden sind, beantragen

Volltext

Zuwendungszweck
Ausgleich oder Minderung von Schäden, die durch besonders geschützte Großvogelarten an landwirtschaftlichen Kulturen oder am Fischbesatz in bewirtschafteten Aquakultur- und Teichanlagen entstanden sind.

Gegenstand der Zuwendung
Die Zuwendung umfasst den Ausgleich oder die Minderung von Ertragsausfällen an landwirtschaftlichen Kulturen oder in durch Fischbesatz bewirtschafteten Aquakultur- oder Teichanlagen der Fischereiwirtschaft, die durch besonders geschützte Großvogelarten verursacht worden sind oder zusätzliche über legale Vergrämung hinausgehende Maßnahmen zur passiven Abwehr von Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen (Anlage von Ablenkfütterungen) als De-minimis-Beihilfen.

Zuwendungsempfänger
Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit auf die Primärproduktion
landwirtschaftlicher Erzeugnisse oder die Fischerei und Aquakultur ausgerichtet ist und die ihren Betriebssitz in Mecklenburg-Vorpommern haben.

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendung wird im Wege einer Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den zuwendungsfähigen Ausgaben als Anteilfinanzierung von bis zu 100 Prozent gewährt. Weitere Hinweise sind insbesondere Punkt 5 der Förderrichtlinie zu entnehmen.

Erforderliche Unterlagen

Das entsprechende Antragsformular ist bei der Bewilligungsbehörde erhältlich. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Nachweis des Ertragsausfalls oder der Ertragsminderung sowie des verbliebenen Ertrages (Lieferscheine, Besatzpläne, Rechnungen, Fotodokumentationen, Nachweis zum Ergebnis eines Probedrusches usw.),
  • Unterlagen über die Besitz- oder Nutzungsverhältnisse der beeinträchtigten Flächen (Grundstückskauf- oder Pachtverträge),
  • geeignete Lage- und Übersichtspläne oder Flurkarten mit Maßstabsangabe für die beeinträchtigten Flächen,
  • Nachweis über veranlasste oder beantragte Maßnahmen zur Minderung oder Abwendung der Beeinträchtigung,
  • Erklärung zu Unternehmensbeteiligungen (KMU),
  • gegebenenfalls De-minimis-Erklärung und
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen zur Untersetzung von Sachverhalten gemäß den Nummern 4, 5.2 und 5.3.

Voraussetzungen

Zuwendungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist die Feststellung, dass der Zuwendungsempfänger auf den von ihm bewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen oder an Fischbeständen in Aquakultur- und Teichanlagen einen Schaden erlitten hat, der durch besonders geschützte Großvogelarten nach Nummer 2.1 verursacht worden ist. Großvogelarten im Sinne dieser Verwaltungsvorschrift sind Vogelarten ab einem Gewicht von 340 Gramm.

Auf landwirtschaftlichen Flächen bleiben Schäden durch besonders geschützte Großvogelarten nach Nummer 2.1 von weniger als 10 Prozent Ertragsausfall, bezogen auf die beschädigte Fläche, unberücksichtigt.

Der Zuwendungsempfänger hat die Höhe der Schäden nachzuweisen. Geeignete Nachweise dafür können sein:

  • auf landwirtschaftlich genutzten Flächen
    - Probedrusch auf vergleichbaren beeinträchtigten und nicht beeinträchtigten Flächen,
    - Fotodokumentationen der Schäden,
  •   an Aquakultur- und Teichanlagen
    - Belege über Besatzmaßnahmen der vergangenen fünf Jahre,
    - Rechnungen und Belege zur Ertragslage der vergangenen fünf Jahre.

Der Zuwendungsempfänger muss nachweisen, dass er sämtliche Möglichkeiten einer legalen Vergrämung ausgeschöpft hat. Hierzu gehören:

  • der Nachweis über die Durchführung geeigneter Maßnahmen, einschließlich genehmigungsbedürftiger Maßnahmen, zur Minderung oder Abwehr der Beeinträchtigungen, einschließlich der Angaben zum jeweiligen Erfolg der Maßnahmen,
  • der Nachweis, dass in den entsprechenden Gebieten eine Bejagung oder Vergrämung ausgeschlossen war, sofern es sich um Schäden durch jagdbare Arten handelt.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Antragstellung, Schadensfeststellung durch Bewilligungsbehörde, Antragsprüfung, Entscheidung über den Antrag, bei Bewilligung - Auszahlung

Antrags- und Bewilligungsbehörde ist je nach Belegenheit der Fläche:

  • in Großschutzgebieten das jeweils zuständige Nationalparkamt oder das jeweils zuständige Biosphärenreservatsamt,
  • auf den übrigen Flächen das jeweils zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt.

Bearbeitungsdauer

individuell

Fristen

Der Antrag muss bei Schäden an landwirtschaftlichen Flächen grundsätzlich bis zum 31. Oktober des Erntejahres oder bei Schäden an den Fischbeständen nach Abfischung der kormoranbeeinträchtigten Aquakultur- oder Teichanlagen bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden.

Formulare

erhältlich bei der Bewilligungsbehörde

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

03.02.2022

Zuständige Stelle

Bewilligungsbehörden sind die örtlich zuständigen Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt oder die örtlich zuständigen Großschutzgebietsverwaltungen (Nationalparkämter, Biosphärenreservatsämter)

Ansprechpunkt

Bewilligungsbehörden sind die örtlich zuständigen Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt oder die örtlich zuständigen Großschutzgebietsverwaltungen (Nationalparkämter, Biosphärenreservatsämter)