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Zuschuss zur Projektförderung für die Integration von Migrantinnen und Migranten beantragen
Volltext
Zuwendungszweck
Ziel ist die Förderung der Integration und der gleichberechtigten Teilhabe von Migrantinnen und Migranten in allen Lebensbereichen und deren aktive Partizipation am gesellschaftlichen Leben sowie die Förderung des Zusammenlebens von Menschen unterschiedlicher kultureller und religiöser Prägung und Zugehörigkeit.
Gegenstand der Zuwendung
Gefördert werden bedarfsgerechte, regionale und nachhaltige Projekte im Sinne des § 45 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, insbesondere
- Projekte der migrationsspezifischen einschließlich der psychosozialen Beratung, die vorhandene Strukturen der Migrationserstberatung ergänzen
- Projekte zur Verbesserung der Kommunikation, Verständigung und gesellschaftlichen Integration
- Projekte zur Stärkung der Partizipation der Migrantinnen und Migranten sowie die Unterstützung von Vereinen und Initiativen von Migrantinnen und Migranten bei der Entwicklung von Hilfen zur Selbsthilfe sowie deren verstärkte Einbeziehung in das bürgerschaftliche Engagement
Zuwendungsempfänger
Gemeinnützige, rechtsfähige Vereine, Verbände und Organisationen mit Sitz oder zumindest einer dauerhaften Zweigstelle in Mecklenburg-Vorpommern
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung als Anteilsfinanzierung nach Abstimmung mit anderen Zuwendungsgebern in Höhe von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Finanzierungsplan
- Bedarfsbestätigung des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt oder Gemeinde
Welche Unterlagen im Weiteren erforderlich sind, kann dem Antragsformular entnommen werden.
Weitere Unterlagen können von der Bewilligungsbehörde zur Beurteilung und Prüfung des Vorhabens angefordert werden.
Voraussetzungen
Gefördert werden können Projekte in Mecklenburg-Vorpommern.
Der Bedarf für das Projekt soll von Seiten des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, auf dessen oder deren Gebiet das Projekt durchgeführt wird, bestätigt sein.
Für Projekte der migrationsspezifischen Beratung sowie zur sprachlichen und beruflichen Integration sind Qualifikationen des Personals als
- Sozialpädagoginnen oder Sozialpädagogen oder
- Sozialarbeiter/innen mit staatlicher Anerkennung oder
- der Nachweis einer gleichwertigen pädagogischen Qualifizierung
erforderlich.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
Anträge auf eine Zuwendung für das kommende Jahr sind schriftlich unter Verwendung eines bereitgestellten Antragsformulars an das Landesamt für Gesundheit und Soziales zu richten.
Die Bewilligung erfolgt mittels Zuwendungsbescheid; Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales.
Formulare
- Ein Antragsvordruck ist unter dem unten angegebenen Link erhältlich.
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Fachlich freigegeben am
15.08.2024
Zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Abteilung Förderangelegenheiten
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock
Fristen
Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden (des dem Bewilligungsjahr vorangehenden Jahres) :
Laufzeit der Förderung: