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Musikschulen sind Bildungseinrichtungen, deren wesentliche Aufgaben die Vermittlung einer musikalischen Grundbildung, die Herausbildung des Nachwuchses für das Laien- und Liebhabermusizieren, die Begabtenfindung und Begabtenförderung sowie die mögliche Vorbereitung auf ein Berufsstudium sind.

Für den Unterricht und die Überlassung von Musikinstrumenten werden Gebühren erhoben. Genaue Auskünfte hierzu erteilet die jeweilige Musikschule.

Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

  • Diplomierte Musikschul-Pädagogen gewährleisten einen fundierten Unterricht, bei dem es keine Altersgrenzen gibt.
  • Musikalische Frühförderung; instrumentaler und vokaler Unterricht; Tanz & Ballett; Musiktheorie; Ensembles; Konzerte und Festveranstaltungen

Zur Musikschule Greifswald gelangen Sie hier

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

16.04.2018

Zuständige Stelle

regionale Musikschule beziehungsweise Kreismusikschule

Ansprechpunkt

regionale Musikschule beziehungsweise Kreismusikschule