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Zur Aufnahme an der Musikschule anmelden
Volltext
Musikschulen sind Bildungseinrichtungen, deren wesentliche Aufgaben die Vermittlung einer musikalischen Grundbildung, die Herausbildung des Nachwuchses für das Laien- und Liebhabermusizieren, die Begabtenfindung und Begabtenförderung sowie die mögliche Vorbereitung auf ein Berufsstudium sind.
Für den Unterricht und die Überlassung von Musikinstrumenten werden Gebühren erhoben. Genaue Auskünfte hierzu erteilet die jeweilige Musikschule.
Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
- Diplomierte Musikschul-Pädagogen gewährleisten einen fundierten Unterricht, bei dem es keine Altersgrenzen gibt.
- Musikalische Frühförderung; instrumentaler und vokaler Unterricht; Tanz & Ballett; Musiktheorie; Ensembles; Konzerte und Festveranstaltungen
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
16.04.2018
Zuständige Stelle
regionale Musikschule beziehungsweise Kreismusikschule
Ansprechpunkt
regionale Musikschule beziehungsweise Kreismusikschule