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Zulassung für Brütereien, Zuchtbetriebe und Vermehrungsbetriebe beantragen

Volltext

Jede Brüterei und jeder Zucht- oder Vermehrungsbetrieb wird auf Antrag in Mecklenburg-Vorpommern vom Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern in Rostock registriert und erhält eine Kennnummer.

Erforderliche Unterlagen

formloser Antrag auf Registrierung

Voraussetzungen

Bruteier werden in vollkommen sauberen Verpackungen befördert, die nur Bruteier einer Geflügelart, einer Geflügelkategorie und eines Geflügelnutzungstyps aus einem Erzeugerbetrieb enthalten.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

285,00 EUR

Verfahrensablauf

Einen Antrag auf Registrierung als Brüterei, Zuchtbetrieb oder Vermehrungsbetrieb können Sie schriftlich stellen.

Sie stellen den Antrag formlos beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF M-V) in Rostock.

Bearbeitungsdauer

4 bis 8 Wochen

Fristen

vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit

Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein

Hinweise (Besonderheiten)

Die Kennnummer kann jedem Betrieb entzogen werden, der den Vorschriften der Verordnung nicht nachkommt.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

15.03.2023

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei
Dezernat 610
Thierfelderstr. 18
18059 Rostock

Tel. +49 381-4035 111/-634

Herr Lenschow, Herr Mauelshagen