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Verwendung eines kommunalen Wappens beantragen

Volltext

Die Wappen und Logos der Kommunen (Städte, Ämter, Gemeinden, Landkreise) sind geschützt und dürfen grundsätzlich nur von den Behörden und Einrichtungen der jeweiligen Kommunen verwendet werden. Abweichend davon ist eine Verwendung der kommunalen Wappen oder des kommunalen Logos mit Genehmigung möglich.

Handlungsgrundlage(n)

kommunale Satzung

Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist

Fachlich freigegeben durch

eGo M-V

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Verwaltung der Kommune, deren Wappen Sie verwenden möchten.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Es werden keine Gebühren erhoben.