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Verwendung eines kommunalen Wappens beantragen
Volltext
Die Wappen und Logos der Kommunen (Städte, Ämter, Gemeinden, Landkreise) sind geschützt und dürfen grundsätzlich nur von den Behörden und Einrichtungen der jeweiligen Kommunen verwendet werden. Abweichend davon ist eine Verwendung der kommunalen Wappen oder des kommunalen Logos mit Genehmigung möglich.
Handlungsgrundlage(n)
kommunale Satzung
Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist
Fachlich freigegeben durch
eGo M-V
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Verwaltung der Kommune, deren Wappen Sie verwenden möchten.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Es werden keine Gebühren erhoben.