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Vermietung einer kommunalen Veranstaltungsfläche anzeigen
Fachlich freigegeben durch
Zentrale KIM-Kommunalredaktion M-V
Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
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Handlungsgrundlage(n)
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Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
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Die Gebühr für die Nutzung der kommunalen Veranstaltungsflächen regelt eine Satzung.