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Vergleichbarkeitsprüfung Fischereischeine anderer Bundesländer
Volltext
Bei Umzug aus einem anderen Bundesland nach M-V (Verlegung Hauptwohnsitz), muss auch der Fischereischein des anderen Bundeslandes in einen Fischereischein von M-V umgetauscht werden. Hierzu ist zu prüfen, ob der Fischereischein des anderen Bundeslandes aufgrund einer anerkannten Sachkundeprüfung ausgestellt worden ist.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Fischereischein des anderen Bundeslandes, Sachkundenachweis (Fischereischeinprüfung/Sportfischerprüfung etc.)
Voraussetzungen
Fischereischein des anderen Bundeslandes, Sachkundenachweis (Fischereischeinprüfung / Sportfischerprüfung etc.)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Gebühr: EUR 5,00
Bearbeitungsdauer
ca. 5 Arbeitstage
Fristen
keine
Formulare
keine
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
LALLF
Fachlich freigegeben am
17.02.2021
Zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung 7
Bemerkungen
Beantragung auf Vollmacht:
§ 14 (1) Landesverwaltungsverfahrensgesetz MV: Ein Beteiligter kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Verwaltungsverfahren betreffenden Verfahrenshandlungen, sofern sich aus ihrem Inhalt nicht etwas anderes ergibt. Der Bevollmächtigte hat auf Verlangen seine Vollmacht schriftlich nachzuweisen. Ein Widerruf der Vollmacht wird der Behörde gegenüber erst wirksam, wenn er ihr zugeht.