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Stellplatzablösevereinbarung für Stellplätze abschließen

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Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Wenn Sie als Investor bei einem Neu- oder Umbau privat oder gewerblicher genutzter Immobilien Stellplätze (für Fahrrad und KFZ) nicht in ausreichender Anzahl vor Ort herstellen können, müssen Sie mit der Kommune eine Stellplatzablösevereinbarung schließen.