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Standplatzgenehmigung für Märkte beantragen
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Volltext
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten (Titel IV der Gewerbeordnung) eine Standplatzgenehmigung.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag an die zuständige Stelle
- Sofern der Markt nicht nach § 69 der Gewerbeordnung festgesetzt ist, werden eine Reisegewerbekarte und eine Sondernutzungserlaubnis benötigt. Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden erforderlich.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Der Standplatz auf einem Markt ist in der Regel mit Kosten verbunden. Diese richten sich ggf. nach kommunalen Marktsatzungen bzw. den Bedingungen des Veranstalters.
Handlungsgrundlage(n)
Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Fristen
Es wird empfohlen, den Antrag rechtzeitig vor der Durchführung des Marktes zu stellen.
Formulare
Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle, auch ein formloser Antrag ist möglich.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
05.11.2018
Zuständige Stelle
- Ämter
- amtsfreie Gemeinden
- kreisfreie Städte