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Sozialpass beantragen
Volltext
Einige Kommunen bieten Bürgerinnen und Bürgern, die zum Beispiel auf staatliche Sozialleistungen angewiesen sind, einen speziellen Pass zur Inanspruchnahme von Ermäßigungen an. Dieser berechtigt zur Inanspruchnahme von Ermäßigungen, insbesondere bei kulturellen Einrichtungen und Veranstaltungen oder im Freizeitbereich. Der Leistungsumfang und der Ermäßigungsgrad werden durch die jeweilige Kommune festgelegt.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Handlungsgrundlage(n)
Satzung für den Kultur- und Sozialpass der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung des Kultur- und Sozialpasses werden folgende Unterlagen benötigt:
Allgemein:
- ausgefülltes Antragsformular
- Nachweis des Hauptwohnsitzes, z.B. Meldebescheinigung
- aktuelles Passbild (Namen auf der Rückseite schreiben)
Bei Empfänger*innen von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld und Kinderzuschlag:
- einen aktuellen Leistungsbescheid einschließlich der dazugehörigen Berechnungsbögen
Bei Student*innen und volljährige Schüler*innen:
- einen gültigen Studenten- oder Schülerausweis
Bei Auszubildende, Bundes- oder Jugendfreiwilligendienstleistende:
- einen entsprechend gültigen Vertrag
Bei Personen mit einer Befreiung von der Zuzahlungen zu Medikamenten nach § 62 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
- gültigen Nachweis über die Zuzahlungsbefreiung
Bei Leistungsberechtigte nach §§ 1, 2 Asylbewerberleistungsgesetz
- aktueller Bescheid über die Asylbewerberleistung
Bei Alleinerziehende mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern
- Geburtsurkunde je Kind
- Ggfs. Bescheid über Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss
Familien mit drei oder mehr minderjährigen Kindern
- Geburtsurkunde je Kind
Minderjährige unbegleitete Jugendliche aus Drittstaaten
- Entsprechenden Nachweis
Schwerbehinderte Menschen:
- Nachweis über den Grad der Schwerbehinderung
Voraussetzungen
Den Kultur- und Sozialpass erhalten Personen, die folgende Voraussetzungen erfüllem:
- Hauptwohnsitz in Greifswald
und
- Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
- Bezieher*innen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherungsleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
- Wohngeldempfänger*innen nach dem Wohngeldgesetz
- Personen mit einer Befreiung von der Zuzahlungen zu Medikamenten nach § 62 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
- Student*innen
- Leistungsberechtigte nach §§ 1, 2 Asylbewerberleistungsgesetz
- Auszubildende
- Alleinerziehende mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern
- Familien mit drei oder mehr minderjährigen Kindern
- Volljährige Schüler*innen
- Minderjährige unbegleitete Jugendliche aus Drittstaaten nach Artikel 2 e) der Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013
- Bundesfreiwilligendienstleistende
- Jugendfreiwilligendienstleistende
- Schwerbehinderte Menschen
- Bezieher*innen von Kinderzuschlag
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Keine.
Verfahrensablauf
Damit Sie den Kultur- und Sozialpass erhalten können, ist ein Antrag notwendig:
- Informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob Sie zum berechtigten Personenkreis gehören
- Erkundigen Sie sich, welche Formulare und Unterlagen für den Antrag nötig sind
- Achten Sie darauf, dass Sie ein aktuelles Passbild von allen anspruchsberechtigten Personen haben
- Schreiben Sie die Namen auf die Rückseite des Passbildes
- Wenn Sie die vollständigen Antragsunterlagen bei der zuständigen Stelle einreichen und alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie den Kultur- und Sozialpass in der Regel sofort
Fachlich freigegeben am
17.09.2013
Fristen
Die Gültigkeitsdauer des Kultur- und Sozialpasses beträgt ein Jahr, beginnend mit dem Tag der Ausstellung. Eine vorgeschriebene Frist zur Antragstellung gibt es nicht.
Zuständige Stelle
Information darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Pass für Geringverdiener/Sozialpass erhältlich ist, erteilt die Wohnsitzgemeinde.