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Sonn- und Feiertagsarbeit oder Nachtarbeit: Ausnahmegenehmigung nach BImSchV beantragen

Volltext

Wenn Sie während der Nacht-, Sonn- und Feiertagsruhe unvermeidbare gewerbliche Bauarbeiten durchführen müssen, können Sie auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erhalten.

Nächtliche Arbeiten, die aufgrund technischer Vorgaben unvermeidbar sind oder Arbeiten, die aufgrund verkehrlicher Einschränkungen nur im Nachtzeitraum durchgeführt werden können, bedürfen beim Einsatz von bestimmten Geräten und Maschinen einer Ausnahmegenehmigung.

Erforderliche Unterlagen

  • Bezeichnung des Vorhabens
  • Adresse der Baustelle (Bitte Lageplan beifügen)
  • Beschreibung der Arbeitsvorgänge (Bei Betonarbeiten inkl. Flächen-/Mengenangaben)
  • Terminangabe (Anzahl der Tage/Nächte/Uhrzeiten)
  • Begründung für erforderliche Nacht- bzw. Sonn-/Feiertagsarbeit
  • Vorgesehene Maßnahmen zur Geräuschminderung
  • Angaben zu eingesetzten Maschinen und Geräten (Hersteller, Typ, Baujahr, Einsatzzeit/-dauer, Schallleistungspegel)
  • Anzahl Arbeitskräfte
  • sonstige Bemerkungen/Hinweise
  • Post-/Rechnungsadresse der beantragenden Firma
  • Ansprechpartner vor Ort

Fachlich freigegeben durch

Zentrale KIM-Kommunalredaktion M-V
 

Zuständige Stelle

Landkreise und kreisfreien Städte, große kreisangehörige Städte sowie Ämter und Gemeinden

Fristen

Widerspruchsfrist: 4 Woche(n)

Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahr(e)

Kosten

Verwaltungsgebühr: EUR 100,00 bis 2250,00