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Sonn- und Feiertagsarbeit oder Nachtarbeit: Ausnahmegenehmigung nach BImSchV beantragen
Volltext
Wenn Sie während der Nacht-, Sonn- und Feiertagsruhe unvermeidbare gewerbliche Bauarbeiten durchführen müssen, können Sie auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erhalten.
Nächtliche Arbeiten, die aufgrund technischer Vorgaben unvermeidbar sind oder Arbeiten, die aufgrund verkehrlicher Einschränkungen nur im Nachtzeitraum durchgeführt werden können, bedürfen beim Einsatz von bestimmten Geräten und Maschinen einer Ausnahmegenehmigung.
Handlungsgrundlage(n)
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- § 7 Absatz 2 der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen –
- Tarifstelle 3.19.1 der Immissionsschutz-Kostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (ImmSchKostVO M-V)
- Immissionsschutz-Zuständigkeitslandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (ImmSchZustLVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
- Bezeichnung des Vorhabens
- Adresse der Baustelle (Bitte Lageplan beifügen)
- Beschreibung der Arbeitsvorgänge (Bei Betonarbeiten inkl. Flächen-/Mengenangaben)
- Terminangabe (Anzahl der Tage/Nächte/Uhrzeiten)
- Begründung für erforderliche Nacht- bzw. Sonn-/Feiertagsarbeit
- Vorgesehene Maßnahmen zur Geräuschminderung
- Angaben zu eingesetzten Maschinen und Geräten (Hersteller, Typ, Baujahr, Einsatzzeit/-dauer, Schallleistungspegel)
- Anzahl Arbeitskräfte
- sonstige Bemerkungen/Hinweise
- Post-/Rechnungsadresse der beantragenden Firma
- Ansprechpartner vor Ort
Fachlich freigegeben durch
Zentrale KIM-Kommunalredaktion M-V
Zuständige Stelle
Landkreise und kreisfreien Städte, große kreisangehörige Städte sowie Ämter und Gemeinden
Fristen
Widerspruchsfrist: 4 Woche(n)
Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahr(e)
Kosten
Verwaltungsgebühr: EUR 100,00 bis 2250,00