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Sondernutzung öffentlicher Grünflächen beantragen
Volltext
Öffentliche Grünanlagen im Sinne dieser Satzung sind die allgemein zugänglichen und nutzbaren Grünanlagen, die sich im Eigentum der Universitäts- und Hansestadt Greifswald befinden und deren Grenzen im Grundbuch eingetragen sind. Sie dienen der ökologischen Stabilisierung der Stadtumwelt, der Stadtgestaltung, der Erholung der Bevölkerung sowie der Förderung der kulturellen und sportlichen Freizeitinteressen.
Nutzungen, die der Zweckbestimmung nicht entsprechen sind Sondernutzungen. Als Sondernutzung zählen insbesondere:
- Durchführung von Veranstaltungen, Schaustellungen, Sportwettkämpfen einschließlich Trainingsbetrieb,
- das Befahren der Grünanlagen mit Fahrzeugen aller Art,
- das Abstellen von Fahrzeugen und sonstigen Gegenständen,
- Baustelleneinrichtungen,
- Aufgrabungen aller Art,
- Ablagerung von Baustoffen, Material, Bodenaushub, Schutt und dergleichen,
- Flächeninanspruchnahme zu Handelszwecken bzw. darauf bezogene Hinweiseinrichtungen,
- das Aufstellen von Containern,
- das Aufstellen von Tischen und Stühlen
Die Sondernutzungserlaubnis wird auf Zeit und/oder Widerruf erteilt. Sie kann Bedingungen und Auflagen (vorgegebenes Tun, Dulden oder Unterlassen) enthalten. Die in Anspruch genutzte Fläche ist nach der Nutzung fachgerecht wieder herzustellen. Die Sondernutzung ist gebührenpflichtig.
Handlungsgrundlage(n)
- Satzung zum Schutz und zur Nutzung der öffentlichen Grünanlagen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Gebührensatzung für die Sondernutzung der öffentlichen Grünanlagen in der Hansestadt Greifswald (Grünanlagengebührensatzung)
- Satzung der Hansestadt Greifswald über die Erhebung von Verwaltungsgebühren im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungsgebührensatzung)
Voraussetzungen
- keine Voraussetzungen nötig
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- Benutzungsgebühren: EUR /m² / Tag 0,05 – 1,02
- Verwaltungsgebühren: EUR 28,50
Verfahrensablauf
Möchten Sie eine Sondernutzung auf einer öffentlichen Grünfläche ausüben, so ist diese mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Ausübung beim Tiefbau- und Grünflächenamt, Abteilung Verkehrs- und Grünanlagen der Universität- und Hansestadt Greifswald zu beantragen.
Bearbeitungsdauer
- 14 Tage
Fristen
- Antrag muss 14 Tage vor der Nutzung eingereicht sein
Hinweise (Besonderheiten)
- Formloser Antrag per Mail an tiefbau@greifswald.de
- Formloser Antrag per Post
- Onlineverfahren möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Fachlich freigegeben durch
Herrn Bruhnke
Fachlich freigegeben am
24.11.2020
Zuständige Stelle
Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Tiefbau- und Grünflächenamt
Abt. Verkehrs- und Grünanlagen
PF 31 53
17461 Greifswald
Ansprechpunkt
Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Tiefbau- und Grünflächenamt
Abt. Verkehrs- und Grünanlagen
Herr Jahn Bruhnke
Markt 15
17489 Greifswald