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Sondernutzung öffentlicher Grünflächen beantragen

Volltext

Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Öffentliche Grünanlagen im Sinne dieser Satzung sind die allgemein zugänglichen und nutzbaren Grünanlagen, die sich im Eigentum der Universitäts- und Hansestadt Greifswald befinden und deren Grenzen im Grundbuch eingetragen sind. Sie dienen der ökologischen Stabilisierung der Stadtumwelt, der Stadtgestaltung, der Erholung der Bevölkerung sowie der Förderung der kulturellen und sportlichen Freizeitinteressen.

Nutzungen, die der Zweckbestimmung nicht entsprechen sind Sondernutzungen. Als Sondernutzung zählen insbesondere:

  • Durchführung von Veranstaltungen, Schaustellungen, Sportwettkämpfen einschließlich Trainingsbetrieb,
  • das Befahren der Grünanlagen mit Fahrzeugen aller Art,
  • das Abstellen von Fahrzeugen und sonstigen Gegenständen,
  • Baustelleneinrichtungen,
  • Aufgrabungen aller Art,
  • Ablagerung von Baustoffen, Material, Bodenaushub, Schutt und dergleichen,
  • Flächeninanspruchnahme zu Handelszwecken bzw. darauf bezogene Hinweiseinrichtungen,
  • das Aufstellen von Containern,
  • das Aufstellen von Tischen und Stühlen

Die Sondernutzungserlaubnis wird auf Zeit und/oder Widerruf erteilt. Sie kann Bedingungen und Auflagen (vorgegebenes Tun, Dulden oder Unterlassen) enthalten. Die in Anspruch genutzte Fläche ist nach der Nutzung fachgerecht wieder herzustellen. Die Sondernutzung ist gebührenpflichtig.

Voraussetzungen

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  • keine Voraussetzungen nötig

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

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  • Benutzungsgebühren:  EUR /m² / Tag 0,05 – 1,02
  • Verwaltungsgebühren: EUR 28,50

Verfahrensablauf

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Möchten Sie eine Sondernutzung auf einer öffentlichen Grünfläche ausüben, so ist diese mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Ausübung beim Tiefbau- und Grünflächenamt, Abteilung Verkehrs- und Grünanlagen der Universität- und Hansestadt Greifswald zu beantragen.

Bearbeitungsdauer

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  • 14 Tage

Fristen

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  • Antrag muss 14 Tage vor der Nutzung eingereicht sein

Hinweise (Besonderheiten)

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  • Formloser Antrag per Mail an tiefbau@greifswald.de
  • Formloser Antrag per Post
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Fachlich freigegeben durch

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Herrn Bruhnke

Fachlich freigegeben am

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24.11.2020

Zuständige Stelle

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Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Tiefbau- und Grünflächenamt

Abt. Verkehrs- und Grünanlagen

PF 31 53

17461 Greifswald

Ansprechpunkt

Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Tiefbau- und Grünflächenamt

Abt. Verkehrs- und Grünanlagen

Herr Jahn Bruhnke

Markt 15

17489 Greifswald