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Schornsteinfegerangelegenheiten regeln

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Zentrale KIM-Kommunalredaktion M-V
 

Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

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Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

  • Zum 01.01.2013 ist das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz vollständig in Kraft getreten.
     
  • Das Schornsteinfegerwesen ist somit an die europarechtlichen Vorgaben zur Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit angepasst. Es besteht nur noch ein eingeschränkter hoheitlicher Bereich.
     
  • Die Schornsteinfegerarbeiten sind für den Wettbewerb geöffnet worden.
     
  • Jeder Eigentümer hat für seine kehr- und überprüfungspflichtige Anlage einen Feuerstättenbescheid durch den für ihn zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erhalten. In diesem Bescheid sind alle wiederkehrenden durchzuführenden Schornsteinfegerarbeiten sowie deren Ausführungsfristen aufgeführt.
     
  • Rechtsgrundlage
     
  • Sicherheits- und Ordnungsgesetz M-V
     
  • Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
     
  • Kehr- und Überprüfungsordnung
     
  • Schornsteinfeger-Handwerksgesetz-Zuständigkeitsverordnung
     
  • Schornsteinfegerwesen-Kostenverordnung