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Reisepass als vorläufigen Reisepass beantragen
Volltext
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird Ihnen nur ausgestellt, wenn die Zeit für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- bisheriger Reisepass
- Personalausweis
- ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
Voraussetzungen
Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
26,00 EUR
Verfahrensablauf
Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Fristen
Geltungsdauer: 1 Jahr
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Weiterführende Informationen
Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abrufen.
Hinweise (Besonderheiten)
- Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
- Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
19.07.2022
Ansprechpunkt
Passbehörde des aktuellen Wohnorts
Zuständige Stelle
Passbehörde in den kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden
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32.3.0 Einwohnermeldewesen
Adresse
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Markt 15
Postanschrift
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Postfach 31 53
Telefon:
+49 3834 8536-4131
+49 3834 8536-4120
(Für telefonische Terminvereinbarungen)
Fax:
+49 3834 8536-4135
Kontakt
Herr Sascha Gennies
Tel.: | +49 3834 8536-4131 |
Fax: | +49 3834 8536-4135 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | AE 15 |
Zuständig für :
- Änderung der Hauptwohnung melden
- Amtliche Beglaubigung von Unterschriften
- Amtliche Meldebestätigung ausstellen
- Anmeldung in einer anderen Gemeinde
- Auskunftssperre im Melderegister beantragen
- Ausweispflicht
- Beglaubigung ausländischer öffentlicher Urkunden zur Verwendung in Deutschland
- Beglaubigungen von Urkunden, Schriftstücken und Zeugnissen
- Begrüßungsgeld beziehungsweise Umzugsbeihilfe für Studierende und Auszubildende beantragen
- Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Auskunft
- eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen
- Einfache Meldebescheinigung beantragen
- Einfache Melderegisterauskunft beantragen
- Elektronischer Identitätsnachweis: Einsicht gewähren in auslesbare Daten für Anbieter im Internet oder Automaten
- Elektronischer Identitätsnachweis: Entsperrung
- Elektronischer Identitätsnachweis: erstmalig aktivieren
- Elektronischer Identitätsnachweis: erstmalig deaktivieren
- Elektronischer Identitätsnachweis: Fingerabdrücke speichern
- Elektronischer Identitätsnachweis: nachträglich aktivieren
- Elektronischer Identitätsnachweis: nachträglich deaktivieren
- Elektronischer Identitätsnachweis: PIN ändern
- Elektronischer Identitätsnachweis: Signaturzertifikate speichern
- Elektronischer Identitätsnachweis: Sperrung
- Erweiterte Meldebescheinigung beantragen
- Führungszeugnis beantragen
- Hauptwohnung abmelden
- Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung
- Kinderreisepass Meldung wegen Diebstahl und Verlust im Ausland
- Kinderreisepass Meldung wegen Fund
- Meldepflicht in Beherbergungsstätten - Pflichten des Beherbergungsbetriebes
- Nebenwohnung abmelden
- Personalausweis abholen
- Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
- Personalausweis als vorläufigen Personalausweis beantragen
- Personalausweis beantragen
- Personalausweis erstmalig beantragen
- Personalausweis Statusabfrage
- Personalausweis wegen Namensänderung bei Heirat beantragen
- Personalausweis wegen Namensänderung nach Scheidung beantragen
- Personalausweis: Adressänderung beantragen
- Personalausweis: Verlust anzeigen und neuen Personalausweis beantragen
- Reisepass als vorläufigen Reisepass beantragen
- Reisepass beantragen
- Reisepass erstmalig für Minderjährige beantragen
- Reisepass für Vielreisende beantragen
- Reisepass im Express-Verfahren beantragen
- Reisepass wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen
- Reisepass wegen Änderung sonstiger Daten beantragen
- Reisepass wegen Namensänderung bei Heirat/Scheidung oder Begründung/Aufhebung einer Lebenspartnerschaft beantragen
- Reisepass: Änderung beantragen
- Reisepass: Verlust anzeigen
- Reisepass: Wiederfinden nach Verlustanzeige melden
- Reisepass: Zweitpass beantragen
- Ummeldung innerhalb der Gemeinde
- unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung
- Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten
- Wohnsitz als Nebenwohnsitz anmelden
- Wohnung als alleinige oder Hauptwohnung anmelden
- Wohnung anmelden
Öffnungszeiten
Sprechzeiten mit Termin:
- Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr)
- Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Sprechzeiten ohne Termin:
- Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr