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Reisepass: Wiederfinden nach Verlustanzeige melden

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Handlungsgrundlage(n)

Volltext

Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen. Der Reisepass ist der zuständigen Stelle vorzulegen. 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Erforderliche Unterlagen

  • wieder gefundener Reisepass

Voraussetzungen

Sie hatten Ihren Reisepass zuvor als verloren gemeldet.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Gebühren an.

Fachlich freigegeben am

01.12.2022

Bearbeitungsdauer

Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

Fristen

Die Fundmeldung und die Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen. Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

Ansprechpunkt

Passbehörde des aktuellen Wohnorts

Zuständige Stelle

In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Stellen die Passbehörde in den kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden.