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Regionales Raumentwicklungsprogramm: sich an der Erstellung beteiligen

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Volltext

Als Person (Öffentlichkeit), Unternehmen sowie in ihren Belangen berührte öffentliche Stelle können Sie sich an der Neuaufstellung oder Fortschreibung des regionalen Raumentwicklungsprogramms beteiligen. Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken.
Öffentliche Stellen sind Behörden oder Einrichtungen, die im Auftrag des Staates oder der öffentlichen Hand Aufgaben wahrnehmen, wie beispielsweise Kommunen, Versorgungsunternehmen oder Bildungseinrichtungen.

Das jeweilige regionale Raumentwicklungsprogramm entwickelt sich aus dem Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern. Es legt die anzustrebende räumliche Entwicklung und Ordnung in der Region fest und konkretisiert das Landesraumentwicklungsprogramm für die Region.

Das jeweils gültige Regionale Raumentwicklungsprogramm können Sie online einsehen. Es besteht im Allgemeinen aus:

  • Angaben zum Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern und der gesetzlichen Grundlagen, auf denen das jeweilige Regionale Raumentwicklungsprogramm basiert,
  • Festlegungen von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung (mit Bindungswirkung) und
  • Begründung und Erläuterungen der Ziele und Grundsätze.

Voraussetzungen

keine

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

  • Sie können sich innerhalb des in der öffentlichen Bekanntmachung zur Auslegung des regionalen Raumentwicklungsprogramms genannten Zeitraums äußern oder eine Stellungnahme abgeben. Diese soll elektronisch erfolgen.
  • Die Stellungnahmen werden nach Fristende vom regionalen Planungsverband gesammelt und geprüft. Dabei werden alle geltend gemachten privaten und öffentlichen Belange berücksichtigt und abgewogen.
  • Das Ergebnis der Abwägung wird unter dem entsprechenden Verfahren auf dem Beteiligungsserver MV veröffentlicht.

Fristen

Ab Beginn der Veröffentlichung des regionalen Raumentwicklungsprogramms im Internet können Sie sich mindestens einen Monat beteiligen, den konkreten Zeitraum entnehmen Sie der Bekanntmachung oder den Angaben auf dem Beteiligungsserver MV. Die Frist gilt sowohl für die Öffentlichkeit als auch für Behörden und sonstige öffentliche Stellen.

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

24.02.2025

Zuständige Stelle

Bitte wählen Sie die Region aus, um den zuständigen Regionalen Planungsverband in Mecklenburg-Vorpommern zu ermitteln.