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Rechtliche Betreuung: Registrierung als berufliche Betreuung beantragen
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Als Berufsbetreuer darf nur noch tätig sein, wer erfolgreich das Registrierungsverfahren durchlaufen hat. Unter anderem müssen in dem Verfahren außer der Eignung und der Zuverlässigkeit Fachkenntnisse nachgewiesen werden. Die Registrierung ist für alle selbständigen Berufsbetreuer*innen und Vereinsbetreuer*innen erforderlich. Der Registrierungsantrag ist schriftlich bei Ihrer sogenannten Stammbehörde (Wohn- oder ggf. Bürositz) zu stellen.