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Pfleger und Vormünder: Beratung und Unterstützung beantragen
Volltext
Das Jugendamt kann in Fragen der Erziehung und Pflege und bei rechtlichen Problemen beraten. Das Jugendamt kann bei Bedarf auf geeignete Hilfen hinweisen. Das Jugendamt kann gegebenenfalls bei der Abfassung von Schreiben behilflich sein.
Die Vertretung des Kindes in einem Gerichtsverfahren kann das Jugendamt nur übernehmen, wenn eine gesondert zu beantragende Beistandschaft geführt wird. Eine Beistandschaft kann für die Vaterschaftsfeststellung und für Unterhaltsangelegenheiten beantragt werden.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Sofern die Person und der konkrete Einzelfall dem Jugendamt noch nicht bekannt sind, ist ein Nachweis über die Bestellung sowie ein Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis) sinnvoll.
Alles Nähere sollte mit dem Jugendamt geklärt werden.
Voraussetzungen
Das Recht auf Beratung und Unterstützung ist an keine Bedingungen gebunden.
Der Anspruch besteht ab Bestellung durch das Vormundschaftsgericht.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Gebühren an.
Verfahrensablauf
Ein besonderes Verfahren ist nicht vorgegeben.
Zuständige Stelle
Zuständig ist in der Regel das Jugendamt, in dessen Einzugsbereich der Pfleger oder sein Vormund wohnt, laut Gesetz "seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat".