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Nichtzustellung des kommunalen Informationsblattes reklamieren
Fachlich freigegeben durch
Zentrale KIM-Kommunalredaktion M-V
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Volltext
Das Greifswalder Stadtblatt wird allen erreichbaren Haushaltsvorständen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zugestellt. Das Greifswalder Stadtblatt erscheint einmal monatlich, in der Regel am letzten Freitag des Monats. Fällt dieser auf einen Feiertag, so erscheint das Stadtblatt am 3. Freitag des Monats. Bei einer mangelhafte Zustellung des Greifswalder Stadtblattes können Sie die Zustellung reklamieren.
Eine geringe Stückzahl der jeweils aktuellen Ausgabe des Greifswalder Stadtblattes liegt in der Pressestelle, Rathaus, Markt, 17489 Greifswald und in der Stadtbibliothek Hans Fallada, Knopfstraße 21, 17489 Greifswald, (behindertengerechte Zugänge) aus.
Voraussetzungen
Haushalten, an deren Briefkästen der Vermerk "Keine kostenlosen Zeitschriften" und ähnliches angebracht ist, wird das Stadtblatt aufgrund einer richterlichen Entscheidung nicht zugestellt. Sollten diese Haushalte auf das Stadtblatt nicht verzichten wollen, sollte das ausdrücklich auf dem Briefkasten vermerkt sein.
Wichtiger Hinweis: Haushaltsvorstände, deren Briefkästen nicht frei zugänglich sind, gelten als nicht erreichbar, es sei denn, der Hauseigentümer händigt der mit der Zustellung beauftragten Firma einen Schlüssel für den Zugang zur Briefkastenanlage aus.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Bei der Reklamation des Greifswalder Stadtblattes entstehen Ihnen keine Kosten.
Verfahrensablauf
Ihre Reklamation über die mangelhafte Zustellung des Greifswalder Stadtblattes wird umgehend im zuständigen Vertriebsservice geprüft. Der Mangel wird schnellstmöglich behoben.