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Mitgliedschaft (freiwillig) in der Ingenieurkammer M-V beantragen

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Volltext

Als Mitglied können Sie die Leistungen der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern in Anspruch nehmen. Die Kammer vertritt die Interessen der Ingenieure gegenüber der Politik und Wirtschaft. Sie fördert den Austausch mit anderen Kammern und Berufsverbänden. Sie haben die Möglichkeit in Ausschüssen, Projektgruppen und Fachgruppen der Kammer ehrenamtlich mitzuarbeiten. Als nichtstimmberechtigtes Mitglied können Sie noch nicht über wichtige Entscheidungen der Kammer mitbestimmen. Die Kammer bietet für Mitglieder ein umfangreiches Weiterbildungsprogramm sowie weitere Angebote.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Zeugnisse) oder
  • Nachweis über die Immatrikulation an einer Hoch- oder Fachschule (Studierendenausweis)
  • ggf. Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnisse
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Tabellarischer Lebenslauf

Voraussetzungen

Sie müssen Ihre Wohnung oder Ihre Niederlassung oder Ihre Anstellung in Mecklenburg-Vorpommern haben. Sie dürfen die Berufsbezeichnung Ingenieur / Ingenieurin führen, aber verfügen noch nicht über die erforderliche praktische Berufstätigkeit als Ingenieur von zwei Jahren oder Sie sind Studierende(r) eines Ingenieurstudiums.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Antragsgebühr: EUR 100,00

Eintragungsgebühr: EUR 50,00

Löschungsgebühr: EUR 100,00

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Eintragung in die Liste der nichtstimmberechtigten freiwilligen Mitglieder ist schriftlich oder elektronisch an die Ingenieurkammer zu richten.

  • Fügen Sie dem Antrag die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Fehlende Unterlagen werden nachgefordert.
  • Sind die Unterlagen vollständig, entscheidet der Eintragungsausschuss der Kammer über Ihren Antrag.
  • Über die Entscheidung des Eintragungsausschusses erhalten Sie einen Bescheid.

Bearbeitungsdauer

bis zu 3 Monaten

Formulare

  • Formulare: Antrag auf Mitgliedschaft
  • Onlineverfahren möglich: perspektivisch
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Rechtsbehelf

Widerspruch

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Innes, Bau und Digitalisierung  Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

26.10.2023

Zuständige Stelle

Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpunkt

Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern