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Mindestlohn Anmeldung

Volltext

Sie müssen immer dann eine Meldung im Meldeportal Mindestlohn vornehmen, wenn Ihr Arbeitnehmer in einer der folgenden Branchen tätig ist:

  • Baugewerbe
  • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
  • Personenbeförderungsgewerbe
  • Speditions-, Transport- und damit verbundenem Logistikgewerbe
  • Schaustellergewerbe
  • Unternehmen der Forstwirtschaft
  • Gebäudereinigungsgewerbe
  • Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
  • Fleischwirtschaft
  • Prostitutionsgewerbe

Diese Informationen müssen Sie angeben:

  • Name und Geburtsdatum des Arbeitnehmers
  • Beginn und Dauer der Beschäftigung oder Überlassung
  • Ort der Beschäftigung
  • Ort in Deutschland, an dem die Dokumente bereitgehalten werden
  • Name und Anschrift des verantwortlich Handelnden oder des Verleihers

Außerdem brauchen Sie jemanden in Deutschland, dem Post zugestellt werden kann. Sie müssen bei der Meldung seinen Namen und seine Anschrift nennen.

Erforderliche Unterlagen

  • Arbeitgeber mit Sitz im Ausland: Dokument, in dem Sie versichern, dass Sie den Mindestlohn einhalten
  • Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland: Dokument, in dem der verleihende Arbeitgeber mit Sitz im Ausland versichert, dass er den Mindestlohn einhält

Voraussetzungen

  • Sie sind Arbeitgeber mit Unternehmenssitz im Ausland und Ihre Mitarbeiter arbeiten in Deutschland oder
  • Sie sind Arbeitgeber mit Unternehmenssitz in Deutschland und beschäftigen mindestens einen Leiharbeiter aus dem Ausland.
  • Der von Ihnen entliehene Arbeitnehmer ist in einer der folgenden Branchen tätig:
    • Baugewerbe,
    • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe,
    • Personenbeförderungsgewerbe,
    • Speditions-, Transport- und damit verbundenem Logistikgewerbe,
    • Schaustellergewerbe,
    • Unternehmen der Forstwirtschaft,
    • Gebäudereinigungsgewerbe,
    • Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von  Messen und Ausstellungen beteiligen,
    • Fleischwirtschaft oder
    • Prostitutionsgewerbe.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Die Meldung des Arbeitnehmers soll online auf dem Meldeportal Mindestlohn durchgeführt werden.

  • Registrieren Sie sich auf dem Meldeportal Mindestlohn.
  • Bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse und loggen Sie sich ein.
  • Ergänzen Sie alle erforderlichen Daten, laden Sie die Nachweise hoch und klicken Sie auf "Übermitteln".
  • Sie erhalten sofort eine Empfangsbestätigung mit der Meldungs-ID, dem Datum und der Uhrzeit Ihrer Meldung.

Bearbeitungsdauer

keine

Fristen

Meldung: vor Arbeitsbeginn

Formulare

Formulare: keine

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen

Fachlich freigegeben am

25.02.2019

Zuständige Stelle

Generalzolldirektion
Finanzkontrolle Schwarzarbeit
- Direktion VII -
Wörthstr. 1-3
50668 Köln

Telefon: 0221 22255-0
E-Mail: DVII.gzd@zoll.bund.de

Ansprechpunkt

Für Fragen, Probleme und Verbesserungsvorschläge können Sie sich an das Service Desk wenden:

Bei Anwenderproblemen: Service Desk Zoll
Telefon: 0800 80075452 oder 0351 44834-555
E-Mail: servicedesk@itzbund.de
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten des Service Desk Zoll nimmt der ServiceDesk ITZBund Ihre Anfragen entgegen.

Bei technischen Problemen (Systemausfall, Störungen beim Nachrichtenaustausch usw.) wenden Sie sich bitte ebenfalls an den Service Desk ITZBund.
Service Desk ITZBund:
Telefon: 0800 80075451 oder 069 20971-545
E-Mail: servicedesk@itzbund.de

Anfragen zu den Mitwirkungs-, Melde-, Aufzeichnungs- oder anderen Pflichten nach dem Mindestlohngesetz, dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, deren Einhaltung durch die Zollverwaltung (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) geprüft wird: Zentrale Auskunft Zoll
Telefon: 0351 44834-520
E-Mail: info.gewerblich@zoll.de
Fax: 0351 44834-590
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr