Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Meldung von Änderungen an die Krankenkasse
Volltext
Jede Adress- oder Namensänderung sowie die Änderung des Familienstandes müssen Sie Ihrer Krankenkasse mitteilen. Sie erhalten daraufhin eine neue Versicherungskarte per Post. Bis zum Erhalt der neuen Versicherungskarte behält die alte ihre Gültigkeit.
Handlungsgrundlage(n)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Gebühren oder Kosten an.
Verfahrensablauf
Die Mitteilung kann formlos erfolgen. Einige Krankenkassen bieten auch Onlineformulare im Internet an. Erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer Krankenkasse.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
19.06.2012
Zuständige Stelle
Ihre Krankenkasse