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Löschung der Eintragung aus den Listen oder Verzeichnissen der Ingenieurkammer M-V beantragen
Volltext
Die Eintragung ist aus den Listen / Verzeichnissen bei der Ingenieurkammer zu löschen, wenn
- die eingetragene Person dies beantragt,
- die eingetragene Person verstorben ist,
- die eingetragene Person ihre Wohnung, ihre Niederlassung oder ihre Anstellung im Land Mecklenburg-Vorpommern aufgegeben hat,
- die eingetragene Person nicht mehr eigenverantwortlich und unabhängig tätig ist,
- eine ausreichende Haftpflichtversicherung nicht mehr besteht,
- nach der Eintragung Tatsachen eintreten oder bekannt werden, die im Eintragungsverfahren zu einer Versagung der Eintragung führen müssten, oder
- sich nachträglich herausstellt, dass die Eintragungsvoraussetzungen nicht vorgelegen haben und auch zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Löschung nicht vorliegen.
Die Eintragung kann auch gelöscht werden, wenn
- nach der Eintragung Versagungsgründe nach § 11 Absatz 2 eingetreten oder bekannt geworden sind und seit ihrem Eintreten nicht mehr als fünf Jahre vergangen sind oder
- trotz mehrfacher Aufforderung wiederholt der Pflicht zur Betragszahlung nicht nachgekommen wurde.
Die Eintragungsurkunde und der Kammerstempel sind nach erfolgter Löschung zurückzugeben.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- schriftlicher formloser Antrag
- Nachweis über die Beendigung der Tätigkeit (z. B. Rentenbescheid, Sterbeurkunde, Beendigung der Berufshaftpflichtversicherung)
- Originaleintragungsurkunde
- Kammerstempel
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Löschungsgebühr wegen Fortfalls der Eintragungsvoraussetzungen: EUR 0,00 – 100,00
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Löschung der Eintragung in eine Liste oder ein Verzeichnis ist schriftlich oder elektronisch an die Ingenieurkammer zu richten.
- Fügen Sie dem Antrag eine Begründung bei.
- Reichen Sie bitte die Originaleintragungsurkunde und den Kammerstempel zurück.
- Über die Löschung der Eintragung erhalten Sie von der Ingenieurkammer einen Bescheid.
Sofern die Löschung Ihrer Eintragung von der Ingenieurkammer veranlasst wird, erhalten Sie hierüber einen Bescheid des Eintragungsausschusses.
Bearbeitungsdauer
- bis zu 3 Monaten
Fristen
keine
Formulare
- Formulare: keine
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Weiterführende Informationen
- Informationen zur Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
19.02.2020
Zuständige Stelle
Die zuständige Stelle finden Sie hier:
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
Tel.: 0385/558360
Fax: 0385/55836-30
E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de
Ansprechpunkt
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Geschäftsstelle
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
Tel.: 0385/558360
Fax: 0385/55836-30
E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 9 – 12 Uhr
Dienstag: 13 – 15 Uhr
Donnerstag: 13 – 18 Uhr