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Kommunale Kulturförderung beantragen

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Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald fördert gemäß Artikel 16 der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern Kunst und Kultur im Rahmen der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger der Universitäts- und Hansestadt Greifswald unter besonderer Berücksichtigung des städtischen Leitbildes in der jeweils gültigen Fassung.

Die Förderung erfolgt sowohl durch Sachleistungen, organisatorische und fachliche Unterstützung als auch durch finanzielle Zuwendungen.

Anträge auf Sachleistungen, organisatorische und fachliche Unterstützung können formlos schriftlich bei dem Amt für Bildung, Kultur und Sport eingereicht werden. Hier finden Sie weiterführende Informationen, Anträge und Formulare zur Kulturförderung.