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Kinder- und Jugendbeteiligung fördern
Fachlich freigegeben durch
Zentrale KIM-Kommunalredaktion M-V
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Kinder und Jugendliche können sich an Kinderbeauftragte wenden, wenn sie Fragen, Sorgen oder größere Probleme haben. Aber auch, wenn sie Lösungen für eine Situation gefunden haben und nicht wissen, wem sie es sagen sollen. Die Kinderbeauftragten kümmern sich dann darum, dass man den Kindern zuhört. Sie stellen z.B. auch den Kontakt zwischen Kindern und Politikern her und helfen den Kindern dabei, sich für ihre Rechte einzusetzen.
Kinder und Jugendliche können sich an Kinderbeauftragte wenden, wenn:
- sie wissen wollen, welche Rechte sie haben. Zum Beispiel in der eigenen Wohngegend, im Bundesland oder allgemein in Deutschland,
- sie ein Problem haben und Erwachsene ihnen nicht zuhören,
- sie ein eigenes Projekt auf die Beine gestellt haben und Hilfe dabei brauchen, es umzusetzen,
- sie sich über ein Problem Gedanken gemacht haben und nicht wissen, wer ihnen dabei helfen kann. Zum Beispiel, wenn es keinen Spielplatz in ihrer Wohngegend gibt oder auf dem Schulweg ein Straßenübergang mit Ampel fehlt oder
- sie Kontakt zu politischen Gremien aufnehmen wollen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Kinderbeauftragte der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Kinder- und Jugendbeirat der Universitäts- und Hansestadt Greifswald