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Immissionsschutz: Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen beantragen
Volltext
Anlagen können aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs schädliche Umweltauswirkungen hervorrufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden, erheblich benachteiligen oder erheblich belästigen.
Wenn Sie eine solche Anlage errichten und betreiben wollen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Behörde.
Ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen sind ebenfalls genehmigungspflichtig.
Handlungsgrundlage(n)
- § 4 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG)
- § 5 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG)
- § 10 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG)
- § 6 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG)
- Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – 4. BImSchV
- Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV)
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Immissionsschutz-Zuständigkeitslandesverordnung (ImmSchZustLVO M-V)
- Immissionsschutz-Kostenverordnung (ImmSchKostVO M-V)
Fristen
Sie müssen die Genehmigung der Anlage vor Errichtung und Betrieb bei der zuständigen Behörde beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Beschreibung des Vorhabens, einschließlich Angaben zu Anlagenteilen, Verfahrensschritten, Stoff- und Produktdaten
- schematische Darstellung, Fließbilder
- Angaben zu möglichen Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs
- Angaben zu Sicherheits- und Schutzmaßnahmen (zum Beispiel Emissionsminderungsmaßnahmen, vorgesehene Messungen Arbeitsschutzmaßnahmen, Lärmschutzmaßnahmen)
- Angaben zu Emissionen und Immissionen (Prognose), zum Beispiel von Luftschadstoffen, Lärm
- Angaben zu Abfällen und Abwässern
- Bauvorlagen: Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung (Vordruck), Darstellung der Grundstücksentwässerung, eventuell bautechnische Nachweise (bei bautechnischer Prüfung)
Voraussetzungen
- Von der Anlage dürfen keine schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft ausgehen.
- Unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen der Anlage müssen nach technischem Stand auf ein Mindestmaß beschränkt werden.
- Die beim Betrieb der Anlage entstehenden Abfälle müssen ordnungsgemäß beseitigt werden.
- Energie muss sparsam und effizient verwendet werden.
- Andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und die Belange des Arbeitsschutzes dürfen dem Vorhaben nicht entgegenstehen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Für die Amtshandlung werden Gebühren erhoben. Die Höhe orientiert sich vor allem an den Errichtungskosten der Anlage oder dem Verwaltungsaufwand. Näheres regelt die Immissionsschutz-Kostenverordnung M-V.
Rechtsbehelf
- Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
- Klage
- Hinweis: Auf ein Vorverfahren kann gem. § 13a Nr. 1 GerStrukGAG MV verzichtet werden.
Bearbeitungsdauer
- 1 Monat
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
;Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Hinweise (Besonderheiten)
Die Anzeige ist nur erforderlich, wenn sich die Änderung auf in § 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz genannte Schutzgüter auswirken kann.
In einigen Bundesländern steht Ihnen für die Antragsstellung kostenfrei die Anwendung ELiA zur Verfügung.
Fachlich freigegeben am
03.02.2025
Zuständige Stelle
Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU), Abteilung 5
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Abteilung StALUVP 5 - Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Adresse
17373 Ueckermünde, Stadt Seebad
Kastanienallee 13
Adresse
18439 Stralsund, Hansestadt
Badenstraße 18
Kontakt
Ulrike Pietz
Tel.: | +49 385 588-68501 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Zuständig für :
- Abfallentsorgernummer beantragen
- Abfallerzeugernummer beantragen
- Abfallwirtschaftliche Tätigkeit anzeigen
- Abfallwirtschaftliche Tätigkeit: Erlaubnis bei Gefährlichen Abfällen beantragen
- Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering): Genehmigung für die Änderung beantragen
- Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen Messung einzeln
- Befreiung von der Nachweis- und Registerpflicht für Abfallwirtschaftsbeteiligte beantragen
- Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen Anzeige beim Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen
- Deponien: Änderung beantragen
- Emissionserklärung als Betreiberin oder Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage abgeben
- Entsorgungsnachweis bestätigen lassen
- Entsorgungsnachweis im privilegierten Verfahren übermitteln
- Feststellung der endgültigen Deponie-Stilllegung beantragen
- Feuerungsanlage: Betrieb oder Inbetriebnahme anzeigen
- Immissionsschutz: Genehmigung für die Änderung von genehmigungsbedürftigen Anlagen beantragen
- Immissionsschutz: Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen beantragen
- Immissionsschutz: Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen im vereinfachten Verfahren beantragen
- Immissionsschutz: Genehmigung für die Errichtung von Anlagen mit vorzeitigem Beginn beantragen
- Immissionsschutz: Genehmigung für störfallrelevante Änderung einer Anlage beantragen
- Immissionsschutz: Teilgenehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen beantragen
- Immissionsschutz: Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Messbericht über Luftschadstoffemissionen vorlegen
- Sammelentsorgungsnachweis bestätigen lassen
- Sammelentsorgungsnachweis im privilegierten Verfahren übermitteln
- Sicherheitsbericht von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach Störfall-Verordnung abgeben
- Störfälle aufgrund Errichtung oder Änderungen von Betriebsbereichen anzeigen
- Überprüfung einer erhöhten Gefahr durch Störfälle in benachbarten Betriebsbereichen (Dominoeffekt) beantragen
- Verdunstungs-, Kühlanlagen und Nassabscheider: Inbetriebnahme, Änderung, Stilllegung oder Betreiberwechsel melden