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Hundesteuer Ermäßigung

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Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.

Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen bzw. über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.

Die Ermäßigung gilt für nachfolgende Fälle:

  • Wachhunde von Gebäuden
  • Melde, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde,
  • Jagdgebrauchshunde
  • KUSPass-Inhaber*innen

Ob einer der oben genannten Punkte für Sie zutrifft können Sie im Bereich „Voraussetzungen“ nachlesen.

Wird eine Ermäßigung gewährt, reduziert sich der Steuersatz um die Hälfte des regulären Steuersatzes.

Für Inhaber*innen des KUS-Passes beträgt die ermäßigte Steuer

  • für den 1. Hund                     64,00 EUR im Jahr
  • für den 2. Hund                   120,00 EUR im Jahr
  • für jeden weiteren Hund     175,00 EUR im Jahr

Fällt die Voraussetzung für eine Steuerermäßigung weg, so ist dies innerhalb von zwei Wochen nach dem Wegfall schriftlich anzuzeigen.

Fachlich freigegeben durch

eGo M-V

Erforderliche Unterlagen

Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

  • formloser schriftlicher Antrag

Für die Ermäßigung der Steuer werden folgende Nachweise benötigt:

Wachhunde von Gebäuden

  • Nachweis der Lage des Gebäudes

Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde

  • Bescheinigung der Sanitäts- oder Zivilschutzeinheit und Nachweis der entsprechenden Prüfung Sanitäts- oder Rettungshund

Jagdgebrauchshunde

  • Jägerprüfung für den Halter und Nachweis der Jagdeignungsprüfung für den Hund

Voraussetzungen

Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Die Ermäßigung kann nach Aufnahme eines Hundes bzw. für einen bereits steuerpflichtigen Hund unter nachfolgenden Voraussetzungen gewährt werden:

Wachhunde von Gebäude

  • hierfür müssen Sie belegen, dass der Hund zu Bewachung eines Gebäudes benötigt wird, welches vom nächsten bewohnten Gebäude mehr als 300 m entfernt ist

Melde-, Sanitäts-, Schutz-,Fährten- oder Rettungshunde

  • hierfür müssen Sie belegen, dass die Hunde entsprechend dem Zweck verwendet werden und die Hunde eine Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern abgelegt haben

Jagdgebrauchshund

  • hierfür müssen Sie belegen, dass Sie Forstbediensteter*in sind oder dass der Hund überwiegend für die Jagd oder für den Jagd-  und Forstschutz eingesetzt wird

Die Ermäßigung wird nur gewährt, wenn:

  • die Hunde für den angegebenen Verwendungszweck geeignet sind,
  • der*die Hundehalter*in in den letzten fünf Jahren nicht wegen Tierquälerei bestraft wurde und

die Hunde nach den Bestimmungen des Tierschutzes gehalten werden

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Für den Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.

Verfahrensablauf

Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Ist eine Ermäßigung von der Hundesteuer möglich, können Sie dieses bei der zuständigen Behörde beantragen.

mit einem schriftlichen formlosen Antrag mit den entsprechenden Nachweisen in Kopie an die Abteilung Steuern der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und anschließende Bescheidung

Bearbeitungsdauer

Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

etwa ein Monat

Fristen

Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Keine. Die Ermäßigung wird nicht rückwirkend, sondern ab dem Folgemonat nach Antragstellung wirksam.

Fachlich freigegeben am

13.05.2022

Hinweise (Besonderheiten)

Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Wenn sich Voraussetzungen ändern bzw. wegfallen, müssen Sie dieses innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Behörde mitteilen.

Zuständige Stelle

Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Amt für Finanzen

Abt. Steuern

PF 31 53

17461 Greifswald

Ansprechpunkt

Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Amt für Finanzen

Abt. Steuern

Frau Martina Meyer

Markt 15

17489 Greifswald

Telefonnummer:                +49 3834 8536-3131

Faxnummer:                      +49 3834 8536-3132

E-Mail:                                steuern@greifswald.de