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Hundesteuer Abmeldung

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Volltext

Eine Abmeldung von der Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.

Dies gilt für folgende Fälle:

  • Ihr Hund wurde eingeschläfert oder ist verstorben
  • Sie haben Ihren Hund abgegeben
  • Sie sind aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen
  • Ihr Hund ist entlaufen

Bitte beachten Sie, dass gefährliche Hunde unverzüglich abzumelden sind.
 

Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Eine Abmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald aufgegeben haben. Die gilt für folgende Fälle:

  • Sie sind aus dem Einzugsbereich der Behörde verzogen
  • Sie haben Ihren Hund abgegeben
  • Ihr Hund ist entlaufen
  • Ihr Hund musste eingeschläfert werden
  • Ihr Hund ist verstorben

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

  • für die Abmeldung eines Hundes werden keine Gebühren erhoben
  • die für den Zeitraum nach Beendigung der Steuerpflicht gezahlte Steuer wird erstattet

Erforderliche Unterlagen

Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

  • ausgefülltes Formular zur Hundesteuerabmeldung
  • evtl. tierärztliche Bescheinigung (nur bei Einschläferung)
  • Hundemarke (Rückgabe)

Voraussetzungen

Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

  • Sie sind aus dem Einzugsbereich der Behörde verzogen
  • Sie haben Ihren Hund abgegeben
  • Ihr Hund ist entlaufen
  • Ihr Hund musste eingeschläfert werden
  • Ihr Hund ist verstorben

Fachlich freigegeben durch

eGo M-V

Verfahrensablauf

Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Endet die Hundehaltung, müssen Sie dieses als Halter*in eines Hundes bei der zuständigen Behörde anzeigen.

  • Nutzen Sie für die Abmeldung des Hundes das Abmeldeformular „Hundesteuer-Abmeldung“.
  • Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person, müssen Sie den Namen und die Anschrift des neuen Halters bzw. der neuen Halterin angeben.
  • Die Hundesteuermarke ist innerhalb von zwei Wochen nach Abmeldung an die zuständige Behörde zurückzugeben
  • Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung endet.

Bearbeitungsdauer

Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

etwa ein Monat

Fristen

Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Die Abmeldung hat innerhalb von zwei Wochen nach Aufgabe der Hundehaltung beziehungsweise des Wegzugs aus dem Einzugsbereich der Behörde zu erfolgen.

Erfolgt Ihre Abmeldung zu einem späteren Zeitpunkt, erfolgt die Besteuerung bis zum Ende des Kalendermonats, in dem Ihre Abmeldung eingeht.

Fachlich freigegeben am

13.05.2022

Hinweise (Besonderheiten)

Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Fallen das Ende der Hundehaltung und die Aufnahme eines oder mehrerer Hunde in denselben Monat, erfolgt die Besteuerung des neuen Hundes bzw. der neuen Hunde erst im Folgemonat.

Zuständige Stelle

Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Amt für Finanzen

Abt. Steuern

PF 31 53

17461 Greifswald

Ansprechpunkt

Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Amt für Finanzen

Abt. Steuern

Frau Martina Meyer

Markt 15

17489 Greifswald

Telefonnummer:                +49 3834 8536-3131

Faxnummer:                      +49 3834 8536-3132

E-Mail:                                steuern@greifswald.de