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Grundstücksmarktbericht einsehen

Online erledigen

Volltext

Sie können den Grundstücksmarktbericht beantragen. Ein Grundstücksmarktbericht gibt einen Überblick über das Marktgeschehen in dem Zuständigkeitsbereich eines Gutachterausschusses. Der Grundstücksmarktbericht ist das Ergebnis der Auswertung sämtlicher Vertragsvorgänge über Immobilien durch die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte. Sie können im Grundstücksmarktbericht die Umsatzzahlen des Berichtsjahres die Umsatzentwicklung, das Preisniveau und die Preisentwicklung nach Grundstücksarten finden. Weiter enthält der Grundstücksmarktbericht sonstige für die Wertermittlung erforderliche Daten wie Bodenpreisindexreihen, Liegenschaftszinssätze und Sachwertfaktoren.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

keine

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • Digitale Version zum Download: kostenfrei
  • Druckausgabe: EUR 30,00 - 60,00

Verfahrensablauf

Beantragen Sie schriftlich ein gedrucktes Exemplar des Grundstücksmarktberichtes bei der zuständigen Stelle. Im Anschluss erhalten Sie den Grundstücksmarktbericht per Post. Weiterhin wird Ihnen ein Kostenbescheid übergeben.

Bearbeitungsdauer

Digitale Versionen der Grundstücksmarktberichte sind kostenfrei sofort verfügbar.

Gedruckte Exemplare werden per Post versandt. Die Bearbeitung der Antragstellung kann einige Tage dauern.

Fristen

keine

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Hinweise (Besonderheiten)

Einen Landesgrundstücksmarktbericht können Sie beim Landesamt für innere Verwaltung beziehen.

Rechtsbehelf

Sie können Widerspruch gegen den Gebührenbescheid bei der bescheidenden Stelle einlegen.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

20.05.2022

Zuständige Stelle

Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses

Ansprechpunkt

Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses