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Gewerblicher Fischfang

Volltext

Personen die Fische fangen wollen, um diese zu verkaufen, müssen bei der zuständigen Fischereibehörde als Fischereibetrieb registriert werden.

Für den Fischfang in den Küstengewässern ist zusätzlich eine Fischereierlaubnis mit Angaben zu den verwendeten Fanggeräten und Fischereibezirken erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Schriftliche Betriebskonzeption mit Angaben zu Firmenname, Betriebsinhaber, Sitz, Datum der Betriebsgründung, Erwerbsform, Betriebsform, Berufsqualifikation und Befähigungsnachweis des Kapitäns, Mitgliedschaft in einer Erzeugerorganisation und Angaben zu den Fischereifahrzeugen.
  • Für die Küstenfischerei zusätzlich ein Antrag auf Erteilung einer Fangerlaubnis für die Küstengewässer (Formular)

Voraussetzungen

abgeschlossene Berufsausbildung als Fischwirt oder vergleichbare Ausbildung

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • Gebühr für die Registrierung eines Fischereibetriebes: EUR 25,00
  • Gebühr für die Registrierung eines Fischereifahrzeuges: EUR 40,00
  • Entgelt für den Erlaubnisschein wird in Abhängigkeit von Art und Anzahl der erlaubten Fanggeräte berechnet

Bearbeitungsdauer

ca. 5 Tage

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V

Fachlich freigegeben am

18.03.2015

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V, Abteilung 7