Navigation und Service der Hansestadt Greifswald

Springe direkt zu:

Inhalt Hauptnavigation Suche
Suche: Suchfeld öffnen / Suchfeld schließen
Menü öffnen/schliessen

Gerichtsentscheidungen einsehen

Online erledigen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz

Volltext

Sie können Im Landesrechts-Informationssystem (LARIS) Entscheidungen der Gerichte des Landes Mecklenburg-Vorpommern ab dem 01.01.2010 einsehen, soweit diese von den Gerichten als veröffentlichungswürdig angesehen werden. Entscheidungen, die Sie dort nicht finden, können Sie bei dem jeweiligen Gericht in anonymisierter Form anfordern.

Anonymisierte Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern werden grundsätzlich nicht mehr in Schriftform übermittelt, sondern im Falle einer Anforderung in das Landesrechts-Informationssystem LARIS  eingestellt. Wenn eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern dort noch nicht veröffentlicht worden ist, können Sie kostenfrei die Einstellung in die Datenbank - gern per E-Mail unter Angabe des Aktenzeichens - beantragen. Soweit Sie eine unmittelbare Entscheidungsübersendung wünschen, geben Sie dies bitte ausdrücklich an. Die Übersendung von Entscheidungen ist als Justizverwaltungsangelegenheit kostenpflichtig.

Erforderliche Unterlagen

  • Keine

Voraussetzungen

  • Keine

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • Die unmittelbare Entscheidungsübersendung durch das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern ist kostenpflichtig.
  • Versandart E-Mail: 1,50 Euro pro Entscheidung
  • Versandart Post:  
    • Seitenanzahl bis 50: 0,50 Euro pro Seite
    • Seitenanzahl ab 51: 0,15 Euro pro Seite

Verfahrensablauf

  • Keine

Bearbeitungsdauer

  • Es besteht keine Bearbeitungsdauer. Die Einsicht ist unmittelbar möglich.

Fristen

Keine

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Fachlich freigegeben am

28.04.2023

Hinweise (Besonderheiten)

  • Keine

Zuständige Stelle

Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz