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Gefahren abwehren
Fachlich freigegeben durch
Zentrale KIM-Kommunalredaktion M-V
Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
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Volltext
Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Im Sinne des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes ist eine Gefahr,
- eine Sachlage, die in absehbarer Zeit ein Ereignis zur Folge hat, welches die öffentliche Sicherheit oder Ordnung schädigt;
- eine Sachlage, bei der das Ereignis bereits eingetreten ist oder kurz bevor steht (Störung);
- eine Gefahr für ein bedeutsames Rechtsgut, wie Leib, Leben oder Freiheit einer Person, wesentliche Sach- oder Vermögenswerte oder den Bestand des Staates.
Handlungsgrundlage(n)
Spezieller Hinweis für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Sicherheits- und Ordnungsgesetz M-V
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
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Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Landesverwaltungskostengesetz (VwKostG M-V) und der Verwaltungsvollzugskostenverordnung (VwVKVO M-V) sowie der jeweiligen Tarifstelle des Gebührenverzeichnisses der VwVKVO M-V.Auslagen sind auch dann zu erstatten, wenn für eine Amtshandlung Gebührenfreiheit besteht oder von der Gebührenerhebung abgesehen wird.
Verfahrensablauf
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- Meldung bei der örtlichen Ordnungsbehörde
- Prüfung durch die örtliche Ordnungsbehörde und ggf. Maßnahmeneinleitung