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Futtermittelunternehmen: Änderung beantragen

Volltext

Nach EU-Recht stellen Futtermittelunternehmer aktuelle Informationen über alle unter ihrer Kontrolle stehenden Betriebe sowie unter anderem alle wichtigen Veränderungen bei den Tätigkeiten und Betriebsschließungen (auch Umfirmierungen) zur Verfügung. Die Meldung hat bei der zuständigen Behörde zu erfolgen.

Nach Bundesrecht sind Änderungen hinsichtlich der dem Antrag zugrunde liegenden Angaben der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular, auch formloser Antrag möglich

Voraussetzungen

  • Ihr Betrieb ist als Futtermittelunternehmen registriert. 
  • Ihr Betrieb ist für eine Tätigkeit durch die zuständige Futtermittelüberwachungsbehörde zugelassen.
  • Es haben sich wichtige Änderungen in Ihrem Betrieb bei den Tätigkeiten ergeben.
  • Sie wollen eine Betriebsschließung mitteilen.
  • Sie wollen eine Umfirmierung, Umbenennung mitteilen, Sie wollen weitere der Registrierung zugrunde liegende Änderungen mitteilen.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Änderungsmitteilung für Registrierungsänderungen ist gebührenfrei.

Verfahrensablauf

Die Änderungsmitteilung können Sie der zuständigen Futtermittelüberwachungsbehörde auch formlos per E-Mail oder per Post mitteilen. Die zuständige Futtermittelüberwachungsbehörde prüft und erfasst ihre übermittelten Betriebsdaten. 

Eine Bestätigung über die Änderung der Registrierung wird nur auf Anforderung ausgestellt. 

Die Zulassungsänderung erfolgt durch Bescheid.

Fristen

Änderungen sind unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

12.09.2024

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V (LALLF)