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Freiwillige Feuerwehr: Unfallversicherungsschutz
Volltext
Jeder Aktive im Dienst der Freiwilligen Feuerwehr in Mecklenburg-Vorpommern ist über die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord versichert. Weiterhin werden mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhütet und für eine wirksame Erste Hilfe gesorgt.
Handlungsgrundlage(n)
§ 2 Abs. 1 Nr. 12 SGB VII in Verbindung mit der „Landesverordnung zur Vereinigung der Feuerwehr-Unfallkasse Nord mit der Feuerwehr-Unfallkasse Hamburg zur Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord“ vom 20. Juni 2006 (Gesetz- und Verordnungsblatt M-V 2006, S. 477)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Kosten der Versicherung bei der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord übernimmt die Gemeinde als Träger der Freiwilligen Feuerwehr.
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
06.10.2016
Zuständige Stelle
jeweilige Gemeinde als Träger der Freiwilligen Feuerwehr