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Förderung von Maßnahmen zur Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt Beantragung
Volltext
Förderzweck: Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für die Förderung von Projekten, die die Gleichstellung und Akzeptanz der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern unterstützen. Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.
Gegenstand der Förderung:
- sind Projekte, die Ratsuchenden ermöglichen, deren Selbsthilfekräfte zur Überwindung schwieriger Lebenslagen zu aktivieren und zu stärken,
- sind Projekte die geeignet sind, der Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Transsexuellen und Transgendern entgegen zu wirken bzw. diese zu verhindern,
- sind Projekte die zur Vernetzung von Akteuren und zur Koordination von Projekten in diesem Sinne beitragen
Fördermittelempfänger: Rechtsfähige Vereine und Verbände in Mecklenburg-Vorpommern.
Art und Umfang, Höhe der Förderung: Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Handlungsgrundlage(n)
§ 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern (LHO) i.V.m. § 23 LHO
Erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen können unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV/
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
Anträge auf Förderung für das folgende Jahr sind bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres schriftlich unter Verwendung der von der zuständigen Behörde zur Verfügung gestellten Formulare zu stellen. Mit dem Antrag sind sämtliche für die Prüfung der Fördervoraussetzungen notwendigen Unterlagen einzureichen. Die Vorlage von Unterlagen, die der zuständigen Behörde bereits vorliegen und die sich nicht geändert haben, ist mit einem entsprechenden Hinweis entbehrlich.
Bearbeitungsdauer
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer erstreckt sich auf vier Wochen.
Fristen
Die Fristen sind oben im Verfahrensablauf genannt.
Formulare
- Formulare: https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV/
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Weiterführende Informationen
Rechtsbehelf
Es werden allgemein geltende Rechtsbehelfe angewandt, wie z. B. Widerspruch, verwaltungsgerichtliche Klage.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
27.07.2020
Zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V
Abteilung 2
Dezernat Zuwendungen Jugend und Familie
An der Hochstraße 1
17036 Neubrandenburg
Simone Fenske
Tel.: +49 395 38059 634
Fax: +49 395 3805979 634
E-Mail: Simone.Fenske@lagus.mv-regierung.de
Ansprechpunkt
Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V