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Förderung von Maßnahmen zur Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt Beantragung

Volltext

Förderzweck: Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für die Förderung von Projekten, die die Gleichstellung und Akzeptanz der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern unterstützen. Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.
 

Gegenstand der Förderung:

  • sind Projekte, die Ratsuchenden ermöglichen, deren Selbsthilfekräfte zur Überwindung schwieriger Lebenslagen zu aktivieren und zu stärken,
  • sind Projekte die geeignet sind, der Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Transsexuellen und Transgendern entgegen zu wirken bzw. diese zu verhindern,
  • sind Projekte die zur Vernetzung von Akteuren und zur Koordination von Projekten in diesem Sinne beitragen
     

Fördermittelempfänger: Rechtsfähige Vereine und Verbände in Mecklenburg-Vorpommern.

Art und Umfang, Höhe der Förderung: Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Handlungsgrundlage(n)

§ 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern (LHO) i.V.m. § 23 LHO

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen können unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV/

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Anträge auf Förderung für das folgende Jahr sind bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres schriftlich unter Verwendung der von der zuständigen Behörde zur Verfügung gestellten Formulare zu stellen. Mit dem Antrag sind sämtliche für die Prüfung der Fördervoraussetzungen notwendigen Unterlagen einzureichen. Die Vorlage von Unterlagen, die der zuständigen Behörde bereits vorliegen und die sich nicht geändert haben, ist mit einem entsprechenden Hinweis entbehrlich.

Bearbeitungsdauer

Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer erstreckt sich auf vier Wochen.

Fristen

Die Fristen sind oben im Verfahrensablauf genannt.

Formulare

Rechtsbehelf

Es werden allgemein geltende Rechtsbehelfe angewandt, wie z. B. Widerspruch, verwaltungsgerichtliche Klage.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

27.07.2020

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V
Abteilung 2
Dezernat Zuwendungen Jugend und Familie
An der Hochstraße 1
17036 Neubrandenburg

Simone Fenske

Tel.: +49 395 38059 634
Fax: +49 395 3805979 634
E-Mail: Simone.Fenske@lagus.mv-regierung.de

Ansprechpunkt

Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V