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Förderung: Zuschuss für forstwirtschaftliche Maßnahmen im Rahmen des ELER beantragen

Volltext

Was wird gefördert?

1. Laubholzunterbau in kalamitätsgefährdeten Wäldern, einschließlich

  • Erwerb forstlichen Vermehrungsgutes und dessen Ausbringung einschließlich Flächenvorbereitung
  • Maßnahmen zum Schutz der Kultur durch Zaunbau
  • Nachbesserungen (Erwerb forstlichen Vermehrungsgutes und dessen Ausbringung) während der ersten fünf Jahre nach Anlage des Laubholzunterbaus bei Ausfall aufgrund natürlicher Ereignisse von mehr als 40 % von der Mindestpflanzenstückzahl oder mehr als 1 ha zusammenhängende Fläche

2. Waldbrandvorsorgemaßnahmen

  • Anlage und Unterhaltung von Wundstreifensystemen
  • Anlage von Wasserentnahmestellen
  • Anlage und Modernisierung von kurzen unversiegelten Verbindungswegen zu Wasserentnahmestellen

3. Investitionen zur Steigerung des Freizeitwertes der Wälder

  • Ausweisung und Anlage von Rad-, Wander- und Reitwegen
  • Bau von Erholungs- und Verweileinrichtungen
  • Erschließung historischer, kultureller sowie landschafts- und naturschutzwertvoller Bestandteile
  • Anlage von Walderlebnis- und -lehrpfaden

Wer wird gefördert?

  • natürliche und juristische Personen des Privat- und öffentlichen Rechts als Eigentümer oder Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen

Wie wird gefördert?

  • Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • bei 1. und 2. bis 100 %, bei 3. bis zu 85% der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Förderhöchstbeträge bei Laubholzunterbau durch Saat 3.150,00 EUR/ha, durch Pflanzung 4.200,00 EUR/ha, bei Nachbesserungen 2.100,00 EUR/ha

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Antrag

Voraussetzungen

  • Waldflächen liegen in Mecklenburg-Vorpommern
  • bei Forstbetrieben mit Waldeigentum von mehr als 100 ha: Vorlage eines Forsteinrichtungswerks (nicht älter als 10 Jahre) sowie eines Zertifikats für nachhaltige Waldbewirtschaftung (zum Beispiel PEFC. FSC-Siegel)
  • Eigentumsnachweis des Zuwendungsempfängers beziehungsweise bei Besitzern schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers mindestens für die Dauer der Zweckbindung
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen auf Flächen, die der Zuwendungsempfängerin oder dem Zuwendungsempfänger zum Zwecke des Naturschutzes unentgeltlich übertragen worden sind.
  • Bagatellgrenze beträgt bei Wundstreifensystemen 200,00 EUR, im Übrigen 1.000,00 EUR

Zusätzliche Voraussetzungen bei der Förderung des Laubholzunterbaus in kalamitätsgefährdeten Wäldern:

  • Vorlage eines Standortgutachtens zur Feststellung des Wachstumspotenzials bei nicht ausreichender Erkundung
  • Verwendung standortgerechter Laubholzbaumarten sowie von Vermehrungsgut aus empfohlenen Herkunftsgebieten
  • Fläche liegt in kalamitätsgefährdeten Waldgebieten

Zusätzliche Voraussetzungen bei der Förderung der Waldbrandvorsorgemaßnahmen:

  • Verpflichtung zur Teilnahme am Europäischen Forstlichen Informationssystem zur Waldbrandstatistik
  • Geplante Maßnahme befindet sich in einem Gebiet mit hohem und mittleren Waldbrandrisiko (Karten bei Forstbehörde einsehbar)
  • Durchführung erfolgt entsprechend der Leitlinien für den forstwirtschaftlichen Wegebau im Landeswald Mecklenburg-Vorpommern

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • keine

Verfahrensablauf

  • ganzjährige schriftliche Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde
  • Auswahl zu den Stichtagen 01. Februar, 30. April, 15. August und 05. November

Bearbeitungsdauer

Eine Bearbeitungsdauer kann nicht angegeben werden.

Fristen

  • ganzjährige schriftliche Antragstellung bei der Bewilligungsbehörde
  • Auswahl zu den Stichtagen 01. Februar, 30. April, 15. August und 05. November

Laufzeit der Förderung:

Formulare

Formulare vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Weiterführende Informationen

Landesforst M-V AöR
Fritz Reuterplatz 9
17139 Malchin

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

01.02.2023

Zuständige Stelle

Landesforst MV AöR

Ansprechpunkt

Landesforst MV AöR