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Förderung: Zuschuss für den Gehörlosen Landesverband M-V für die Weiterführung des Gehörlosen-Dolmetscherdienstes beantragen
Volltext
Was wird gefördert?
Die Zuwendung ist bestimmt zur Sicherung des landesweiten Angebots von Gebärdensprachdolmetscherleistungen im privaten Bereich seitens des Zweckbetriebes des Vereins Gehörlosen Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. in Rostock und seinen vier Außenstellen.
Wer wird gefördert?
Gehörlosen Landesverband M-V
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Festbetragsfinanzierung. Zuwendungsfähig sind Personalausgaben für den Zweckbetrieb, für die Organisation des Dolmetscherdienstes für Gehörlose sowie die in diesem Zusammenhang entstehenden Sachausgaben.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Finanzierungsplan
Welche Unterlagen im Weiteren erforderlich sind, kann dem Antragsformular entnommen werden.
Weitere Unterlagen können von der Bewilligungsbehörde zur Beurteilung und Prüfung des Vorhabens angefordert werden.
Voraussetzungen
Nachweis der Qualifikation für die hauptamtlichen und nebenamtlichen Gebärdensprachdolmetscher/innen
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
Anträge auf eine Zuwendung für das kommende Jahr sind schriftlich unter Verwendung eines bereitgestellten Antragsformulars an die Bewilligungsbehörde zu richten. Die Bewilligung erfolgt mittels Zuwendungsbescheid. Das Verfahren kann nur in deutscher Sprache geführt werden.
Bearbeitungsdauer
Es liegen keine Daten zur durchschnittlichen Bearbeitungsdauer vor.
Formulare
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
24.05.2022
Zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern
Fristen
Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden (des dem Bewilligungsjahr vorangehenden Jahres) :