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Förderung: Zuschuss für Verbände der Freien Wohlfahrtspflege für Familienentlastende Dienste bei Menschen mit Behinderungen beantragen

Volltext

Was wird gefördert?

Ziel der Förderung ist die Ermöglichung entsprechender Hilfsangebote durch Familienentlastende Dienste, die darauf gerichtet sind, die Angehörigen von Menschen mit Behinderungen zu entlasten, die Pflegebereitschaft der betroffenen Familien zu erhalten, Hilfe zur Selbsthilfe zu geben und vollstationäre Unterbringung zu vermeiden.

Der Familienentlastende Dienst richtet sich mit seinen Angeboten an Familien oder Lebensgemeinschaften mit behinderten Angehörigen.Gefördert werden können folgende Leistungen:

  • stunden- oder ggf. tageweise Betreuungen (i. S. v. Beaufsichtigung) von behinderten Menschen in ihrer Familienwohnung oder - sofern vorhanden - in den Räumen des Familienentlastenden Dienstes.

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger sind die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern sein. Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege leiten die Mittel an Dritte (Letztempfänger) weiter, wenn diese Träger der Maßnahme sind und als Untergliederung den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege zugehören sowie die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen.  

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Festbetragsfinanzierung. Die Zuwendung wird ausschließlich für Personalausgaben (ausgenommen pauschale Regiekosten o.ä.) bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben gewährt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Finanzierungsplan
  • Bedarfsbestätigung des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt oder Gemeinde

Weitere Unterlagen können von der Bewilligungsbehörde zur Beurteilung und Prüfung des Vorhabens angefordert werden.

Voraussetzungen

  • Der Zuwendungsempfänger muss in fachlicher Hinsicht die Gewähr für eine ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahme und für eine sachgerechte, zweckentsprechende und wirtschaftliche Mittelverwendung bieten.
  • Die persönliche und fachliche Eignung der Betreuer muss sichergestellt sein.
  • Art und Umfang der Hilfen sind auf die Erfordernisse des Einzelfalles abzustimmen, ohne dass dabei der ambulante Charakter der Maßnahme verloren gehen darf.
  • Die Inanspruchnahme des Familienentlastenden Dienstes soll auf festen Vereinbarungen beruhen.
  • Die Förderung beschränkt sich auf Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern.

Verfahrensablauf

  • Anträge auf eine Zuwendung für das kommende Jahr sind schriftlich unter Verwendung eines bereitgestellten Antragsformulars an die Bewilligungsbehörde zu richten.
  • Die Bewilligung erfolgt mittels Zuwendungsbescheid.

Formulare

  • Antragsunterlagen vorhanden: ja
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

18.06.2020

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern

Fristen

Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden (für das kommende Jahr) :

Laufzeit der Förderung: