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Förderung: Zuschuss für Maßnahmen der allgemeinen und politischen Weiterbildung beantragen

Volltext

Anerkannte Einrichtungen der Weiterbildung in freier Trägerschaft können Landes-Förderungen für die Planung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen der allgemeinen und politischen Weiterbildung beantragen, die insbesondere geeignet sind, zur Entwicklung einer Kultur des lebenslangen Lernens beizutragen.

Voraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind die nach § 6 Weiterbildungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern anerkannten Einrichtungen der Weiterbildung in Mecklenburg-Vorpommern,
  • Durchführung von Weiterbildungsveranstaltungen während mindestens 20 Wochen im Jahr,
  • Planung, Organisierung und Durchführung von mindestens 900 Unterrichtsstunden im Jahr,
  • mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist schriftlich unter Verwendung des einheitlichen Vordrucks mit Antragsbegründung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde einzureichen. Der Vordruck ist über den unten stehenden Link erhältlich.

Der Antrag muss eine detaillierte Darstellung des Vorhabens, einen Finanzierungsplan, Erklärungen über bewilligte oder abgelehnte Förderungen durch andere Zuwendungsgeber, ggf. Kopien der Satzung, des Nachweises der Gemeinnützigkeit u. ä. Unterlagen enthalten.

Die Bewilligung erfolgt durch schriftlichen Bescheid. Besteht die ausnahmsweise Notwendigkeit, vor Bewilligung der Zuwendung mit der Maßnahme zu beginnen, ist die Zustimmung der Bewilligungsbehörde einzuholen.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

09.08.2007

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern

Fristen

Laufzeit der Förderung: