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Förderung: Zuschuss für AIDS-Beratung und Betreuung von Infizierten beantragen
Volltext
Was wird gefördert?
Zuwendungen zur Sicherstellung der Beratung über Risiken und den Umgang mit einer sexuell übertragbaren Infektion sowie der Aufklärung über präventive Verhaltensweisen. Gefördert werden:
- Beratungsleistungen,
- Präventionsmaßnahmen,
- Unterstützung von HIV-Selbsthilfegruppen, aufsuchende Sozialarbeit
Wer wird gefördert?
Gemeinnützige Träger als Träger von Beratungsstellen für sexuelle Gesundheit
Wie wird gefördert?
Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilsfinanzierung in der Regel bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Verfahrensablauf
- Antragstellung
- Antragsprüfung
- Bewilligung oder Ablehnung
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
13.12.2019
Zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern
Fristen
Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden (für das dem Maßnahmezeitraum vorangehende Jahr) :