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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Restaurator: Aufhebung beantragen
Volltext
Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Restaurator/in“ in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr führen wollen, können Sie die Löschung aus der Restauratorenliste beantragen. Ihre Kontaktdaten und Ihr Fachgebiet werden aus der Liste gelöscht. Die Restauratorenliste wird im Amtsblatt des Landes Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Nicht davon betroffen ist die Bezeichnung des Restaurators im Handwerk.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular
Voraussetzungen
- Sie wollen die Berufsbezeichnung „Restaurator“ in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr führen
- Sie wollen Ihre Kontaktdaten aus der Restauratorenliste löschen lassen.
- Bei Ableben erfolgt die Löschung von Amts wegen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
- Beantragung: Sie beantragen die Löschung.
- Ihre Kontaktdaten und Fachgebiete werden mit der nächsten Veröffentlichung der Restauratorenliste im Amtsblatt gelöscht.
Fristen
Nach Austragung aus der Restauratorenliste dürfen Sie den Titel Restaurator in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr führen.
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung der Behörde steht als Rechtsmittel die Klage vor dem Verwaltungsgericht zur Verfügung.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
22.04.2024
Zuständige Stelle
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern