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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinisch-technische(r) Laboratoriumsassistentin / -assistent Erteilung

Volltext

Die Berufsbezeichnung „Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent“, ist in Deutschland reglementiert.

Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent arbeiten können, brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung führen und in dem Beruf arbeiten. Sie muss beantragt werden. 

Die Berufserlaubnis wird, wie bei allen medizinisch-technischen Berufen, nach bestandener staatlicher Prüfung erteilt, wenn die gesundheitliche und persönliche Eignung (Zuverlässigkeit) vorliegt.

Tätigkeitsbereiche sind u.a.: Krankenhäuser, Arztpraxen

Handlungsgrundlage(n)

Voraussetzungen

Die Erlaubnis wird erteilt, wenn Sie

  • nach einer Ausbildung die staatliche Prüfung als Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent bestanden haben,
  • sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
  • in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet sind,
  • über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Bemerkung: Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Verfahrensablauf

Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.

Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.

Bearbeitungsdauer

nicht definiert. Im Durchschnitt mehrere Wochen.

Rechtsbehelf

Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage