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Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen beantragen

Volltext

Wenn Sie eine Begasung durchführen wollen, müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen.

Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und gibt Ihnen im Anschluss eine Rückmeldung. Bei erfolgreicher Prüfung wird Ihnen eine Erlaubnis für die Durchführung für eine Begasung erteilt.

Handlungsgrundlage(n)

§15d Absatz 1 i.V.m. Anhang I Nr. 4.1 Absatz 1 der GefStoffV

Erforderliche Unterlagen

  • Beschreibung der beabsichtigten Anwendungsbereiche von Begasungen
  • Angabe der zu verwendenden Wirkstoffe
  • Nachweis, dass die räumliche und sicherheitstechnische Ausstattung des Unternehmens für die geplanten Begasungen ausreichend und geeignet ist
  • Kopie der Sachkundenachweise der sachkundigen Personen
  • Kopie der Befähigungsscheine der Befähigungsscheininhaber
  • Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O

Voraussetzungen

  • Befähigungsschein
  • Sachkundenachweis
  • Polizeiliches Führungszeugnis nach Belegart O
  • die für die Tätigkeiten notwendige personelle und sicherheitstechnische Ausstattung
  • die Einhaltung der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften g und d
  • Nachweis der Zuverlässigkeit des Arbeitgebers

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Kostenhöhe: variabel von 100 bis zu 1.000 

Kostenhöhe: variabel von 250 bis zu 1.000

Verwaltungsgebühr: EUR 250,00 bis 1000,00

Verfahrensablauf

Eine Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen müssen Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde beantragen.

  • Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung.

Fristen

vor der erstmaligen Begasung

Weiterführende Informationen

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Rechtsklage

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Gesundheit und Soziales

Fachlich freigegeben am

12.07.2024

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales
Abteilung Arbeitsschutz
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock