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Emissionsschutz: Nichteinhaltung von Genehmigungsanforderungen bei einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach Industrieemissions-Richtlinie mitteilen
Volltext
Wenn Sie Betreiber einer Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie sind und festgestellt haben, dass die Genehmigungsanforderungen nicht eingehalten werden, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllte Mitteilung über Nichteinhaltung von Genehmigungsanforderungen
Voraussetzungen
- Sie sind Betreiber einer Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie.
- Sie haben festgestellt, dass die Genehmigungsanforderungen nicht eingehalten werden.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
- Sie teilen der für Sie zuständigen Behörde die festgestellte Nichteinhaltung der Genehmigungsanforderungen mit.
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Mitteilung.
- Bei Rückfragen kommt die zuständige Behörde auf Sie zu.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.
Fristen
Die Mitteilung hat unverzüglich nach Feststellung der Nichteinhaltung durch den Betreiber zu erfolgen.
Rechtsbehelf
Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
29.10.2024
Zuständige Stelle
Zuständige Behörde
Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU)
Ansprechpunkt
Zuständige Behörde