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Elektronischer Identitätsnachweis: nachträglich deaktivieren
Volltext
Der/die Bürger/in kann jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, ob die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises gewünscht ist. Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich aus.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
gebührenfrei
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
24.03.2015
Ansprechpunkt
Servicenummer neuer Personalausweis
Zusatzinformationen:
Gebührenpflichtig: 0,039 Euro / Min. aus dem dt. Festnetz, max. 0,42 Euro / Min. aus dem dt. Mobilfunk
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 07:00 - 20:00 Uhr
Kontaktmöglichkeiten:
Telefonnr.: +49 1801 333333