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Elektronischer Identitätsnachweis: Signaturzertifikate speichern
Volltext
Der Personalausweis wurde als sichere Signaturerstellungseinheit im Sinne des § 2 Nr. 10 des Signaturgesetzes ausgestaltet.
Mit der elektronischen Signatur kann ein digital vorliegendes Dokument (Verträge, Anträge und Urkunden) rechtsverbindlich unterzeichnet werden, das sonst nur per Schriftform rechtsverbindlich wäre.
Der neue Personalausweis ist für die Nutzung der elektronischen Unterschrift vorbereitet. Diese Funktion kann genutzt werden, indem ein Signaturzertifikat eines zertifizierten Anbieters erworben und auf dem Personalausweis gespeichert wird.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates obliegen der Preisgestaltung des jeweiligen Anbieters.
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
24.03.2015
Ansprechpunkt
Servicenummer neuer Personalausweis
Zusatzinformationen:
Gebührenpflichtig: 0,039 Euro / Min. aus dem dt. Festnetz, max. 0,42 Euro / Min. aus dem dt. Mobilfunk
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 07:00 - 20:00 Uhr
Kontaktmöglichkeiten:
Telefonnr.: +49 1801 333333