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Elektronischer Identitätsnachweis: Einsicht gewähren in auslesbare Daten für Anbieter im Internet oder Automaten
Volltext
Folgende Daten können im Rahmen der Online-Ausweisfunktion an Anbieter im Internet oder an Automaten durch die Eingabe der PIN freigegeben werden:
1. Familienname
2. Vornamen
3. Doktorgrad
4. Tag der Geburt
5. Ort der Geburt
6. Anschrift
7. Dokumentenart
8. dienste- und kartenspezifisches Kennzeichen
9. Abkürzung "D" für Bundesrepublik Deutschland
10. Angabe, ob ein bestimmtes Alter über- oder unterschritten wird
11. Angabe, ob ein Wohnort dem abgefragten Wohnort entspricht
12. Ordensname, Künstlername.
Diese Daten werden nicht vollständig, nicht automatisch und nicht bei jeder Anwendung übermittelt. Ob und welche Daten freigegeben und übertragen werden, entscheidet der / die Bürger/in. Lediglich die Angabe zur Gültigkeit und die Angabe, ob der Ausweis gesperrt ist, werden in jedem Fall übertragen.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
gebührenfrei
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
24.03.2015
Ansprechpunkt
Servicenummer neuer Personalausweis
Zusatzinformationen:
Gebührenpflichtig: 0,039 Euro / Min. aus dem dt. Festnetz, max. 0,42 Euro / Min. aus dem dt. Mobilfunk
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 07:00 - 20:00 Uhr
Kontaktmöglichkeiten:
Telefonnr.: +49 1801 333333